Präventionshinweise zu einer Fake-Erpressungs-Mail

Präventionshinweise zu einer Fake-Erpressungs-Mail

In der letzten Zeit gab es im Bereich des Polizeipräsidiums München mehrere Anzeigen bezüglich einer E-Mail mit einer Geldaufforderung. In der E-Mail wird dem Empfänger vorgeworfen, dass er bei dem Besuch einer pornografischen Seite beim Masturbieren gefilmt wurde. Der E-Mail-Empfänger wird aufgefordert 500 Euro an eine Bitcoin-Adresse zu bezahlen, da das Video ansonsten an alle E-Mail und Social-Media-Kontakte weitergeleitet werden würde.

Die Münchner Polizei rät solche E-Mails genauestens zu überprüfen. In diesem Fall wird in der E-Mail nur die allgemeine Anrede „Guten Tag“ verwendet. Keine namentliche Anrede deutet daraufhin, dass die Adresse einer Mailingliste entnommen wurde.

Die Polizei rät keinesfalls das geforderte Geld zu überweisen. Falls tatsächlich eine beschriebene Videoaufnahme existiert, wird zu einer Anzeigenerstattung geraten. Außerdem sollte die Hard- und Software des PC immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden, so dass das System nicht anfällig für Viren oder Trojaner ist.