Ratenzahlungen – Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen

Ratenzahlungen - Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen
Symbolbild

Die Konsumlaune der Deutschen bleibt trotz der Corona-Pandemie konstant besser als erwartet. Laut Bankenfachverband wollen Verbraucher auch 2021 viele ihrer Käufe über Ratenkredite finanzieren. Doch nicht alle Angebote sind am Ende auch wirklich günstig.

Ratenkredite sind sehr beliebt unter Konsumenten. Jedoch sind sie am Ende oft auch teuer. Wer sich einen neuen Fernseher, eine Wohnzimmercouch oder eine neue Küche zulegen will, sollte bevor er dafür einen Kredit aufnimmt, einige Punkte beachten.

Auch wenn die Finanzierung im Elektrokonsumtempel zustande kommt – am Ende ist immer eine Bank der Vertragspartner. Der Händler ist lediglich eine Art Vermittler zwischen seinem Kunden und seiner Bank. Der Käufer eines zu finanzierenden TV-Gerätes wird automatisch Kunde der Bank – mit allen Rechten, Risiken und Pflichten. Den Kaufpreis bekommt der Händler von der Bank ausgeglichen, die Raten zahlt der Kunde direkt an das Geldinstitut.

„Null-Prozent-Finanzierungen“ gibt`s nicht geschenkt

Bei einer größeren Anschaffung, beispielsweise dem Kauf neuer Möbel, locken Händler verstärkt mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“. Es handelt sich dabei meist um einen klassischen Ratenkredit mit fester Laufzeit und Ratenhöhe, jedoch ohne Zinsbelastung für den Kreditnehmer. Der Kaufpreis für die Ware wird über die Kreditauszahlung direkt an den Händler beglichen, der Kunde zahlt auch hier in der Folge die Raten an das Kreditinstitut.

Dieser Kredit ist jedoch nicht so günstig, wie oftmals angenommen. Selbst wenn der Händler für den zinslosen Kredit des Kunden ein Entgelt an die Bank zahlt, lohnt sich das Geschäft für ihn. Diese Kosten plant der Händler bei der Kalkulation des Kaufpreises ein. Für die Kreditinstitute rechnen sich solche Finanzierungen trotz fehlender Zinseinnahme ebenfalls: Sie gewinnen neue Kunden mit wertvollen Kundendaten.

Augen auf bei zusätzlichen Versicherungen

Nicht selten werden ganz beiläufig dabei so genannte Restschuld-, Kreditausfall oder Ratenschutzversicherungen angeboten. Hier ist Vorsicht geboten: Mit ihnen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Ihr Abschluss ist meist jedoch nicht zu empfehlen. Die Praxis zeigt, dass die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahme-Tatbestände vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden. So gibt es zum Beispiel bei Eintritt von Arbeitslosigkeit viele Sonderregelungen. Verbraucher können den Abschluss solcher Zusatzgeschäfte ablehnen.

Beliebt ist auch die Option einer kostenpflichtigen Garantieverlängerung. Hier gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll ist.

Vorsicht vor der Dispofalle

Auch beim Kauf mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“ sollte man das vorher geplante Budget am besten nicht überschreiten. Finanzierungsangebote ohne Zinsen verführen zu unüberlegtem Konsum. Die Gefahr ist groß, mehr zu kaufen als finanziell leistbar ist oder zu diesem Zeitpunkt benötigt wird. Man hat dann zwar vielleicht die besseren Elektrogeräte in der Küche oder den größeren Fernseher. Doch am Ende ist die Rate pro Monat höher oder die Laufzeit länger und damit die persönliche finanzielle Belastung eine andere als vorher geplant.

Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn wenn sich das eigene Girokonto dauernd im roten Bereich befindet, müssen teure Dispozinsen bezahlt werden. Die Stiftung Warentest hat im Oktober 2020 einen Dispozinsvergleich mit mehr als 1200 Banken durchgeführt. Demnach lag der Dispozins im Schnitt bei 9,61 Prozent.

Und wer sein Konto über den eingeräumten Dispo-Rahmen hinaus überzieht, zahlt erneut kräftig drauf. Die Zinsen, die dann fällig werden, liegen noch einmal deutlich höher.

Genau hinschauen bei zusätzlichem Kreditrahmen

Nicht selten wird mit der „Null-Prozent-Finanzierung“ automatisch und manchmal versteckt im Kleingedruckten, ein weiterer Rahmenkredit vereinbart: Ähnlich einem Dispokredit, nur getrennt vom Girokonto, stellt die Bank einen Kreditrahmen zur Verfügung, der vom Verbraucher meist über eine Maestro- oder Kreditkarte in Anspruch genommen werden kann.

Für diesen zusätzlichen Rahmenkredit gilt das „Null-Prozent-Angebot“ allerdings nicht. Die Zinsen sind hier oft ebenso teuer wie beim Dispokredit oder noch höher und im Regelfall variabel. Nimmt man den Kredit in Anspruch, indem man etwa mit der zugeschickten Karte einkauft, kann sich die Rückzahlung teuer in die Länge ziehen. Hinzu kommt häufig der Abschluss einer weiteren Restschuldversicherung.

Achtung Ballonrate

Gerade bei Autofinanzierungen werden oftmals für eine relativ kurze Laufzeit Ratenkredite mit sehr niedrigen Raten und „Null-Prozent-Zinsen“ vereinbart. Endet die vereinbarte zinsfreie Laufzeit, wartet eine sehr hohe Abschlussrate, die sogenannte Ballonrate. Meist kann sie nur über eine weitere und im Regelfall verzinste Kreditaufnahme gestemmt werden.

Vorsicht bei neuen Finanzierungskombinationen

Zinsfreiheit nur für kurze Zeit beinhalten Kombinationen von „Null-Prozent-Finanzierungen“ und Rahmen- oder Kartenkrediten: Für die „Null-Prozent-Finanzierung“ wird in diesen Fällen kein separater Ratenkredit abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt vielmehr über einen Rahmenkreditvertrag, bei dem der Zins für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Summe auf Null Prozent gesetzt wird. Erfolgt die Rückzahlung nicht innerhalb der Frist oder werden weitere Beträge in Anspruch genommen, zahlt der Kreditnehmer hierfür die hohen Zinsen des Rahmenkredites.

Das sollte man grundsätzlich beachten

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Verträge nur dann abschließen, wenn sichergestellt ist, dass sie die Raten über die volle Laufzeit von ihrem Budget decken können. Neben der Kreditrate sollte noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bestehen – falls beispielsweise die Waschmaschine kaputt geht.

Generell sollte man bei Krediten unbedingt die Konditionen mehrerer Banken vergleichen. Bei unabhängigen Stellen wie der Stiftung Warentest oder bei den Verbraucherzentralen erhält man zusätzliche Informationen. Sie veröffentlichen regelmäßig Vergleiche.

Auch wenn die Kaufverlockung groß ist, sollten die Kreditbedingungen und auch das Kleingedruckte in Ruhe gelesen und unverständliche Passagen hinterfragt werden. Manchmal können sich zusätzliche Entgelte, etwa Kredit-Bearbeitungsgebühren oder Entgelte für die Kontoführung, im Kleingedruckten verstecken. Solche Zusatzkosten sind häufig nicht zulässig. Es gibt Kosten, die nach der Preisangaben-Verordnung Teil des „Kreditpreises“ sind. Ein Beispiel sind Vermittlungskosten, die dem Kreditgeber bekannt sind. Macht das Geldinstitut zusätzliche Kosten geltend, müssen solche Angaben im „effektiven Jahreszins“ ausgewiesen werden.

Vorsicht ist ebenfalls geboten, sobald Lohn- und Gehaltsabtretungsklauseln aufgenommen werden sollen. Sie stellen einen erheblichen Eingriff in die persönliche Handlungsfreiheit dar.