Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Symbolbild

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule voran. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Nachdem der Vermittlungsausschuss sich auf einen Kompromiss geeinigt hatte, haben Bundestag und Bundesrat dem Vorhaben nun abschließend zugestimmt.