Referat für Klima- und Umweltschutz in eigener Sache: Grundwasserproblematik in München-Schwabing

Grundwasserproblematik in München-Schwabing

Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung zur jüngsten Befassung des Bayerischen Landtags mit der Grundwasserproblematik rund um die Genter Straße in Schwabing nimmt die Stadt München durch das Referat für Klima- und Umweltschutz folgendermaßen Stellung:

Grundwassermodell des Wasserwirtschaftsamts

Bei dem in der Presseberichterstattung zitierten Gutachten des Wasserwirtschaftsamts München (WWA) vom August 2022 handelt es sich um ein Grundwassermodell des betroffenen Gebiets zur Identifikation möglicher Ursachen für den Grundwasseranstieg. Es wurde von der TU München sowie dem Wasserwirtschaftsamt München erstellt.

Dieses kommt jedoch im Gegensatz zu den Zitaten in der medialen Berichterstattung bisher zu dem Schluss, dass mit den aktuell verfügbaren Daten keine Aussage hinsichtlich der Ursache des für 2020 berechneten Aufstaus im Bereich des Regenauslasskanals getroffen werden kann. Die Erhebung der erforderlichen weiteren Daten müsste vom WWA durchgeführt und über mindestens ein Jahr erfolgen. Der aktuelle mit Grundwassermessstellen ermittelte Aufstau im Bereich des Karl-Arnold-Weges/Genter Straße am Regenauslasskanal beträgt derzeit ca. 10 cm und liegt damit als technisch bedingter Aufstau im fachlich absolut tolerierbaren und erwartbaren Bereich.

Als „Kernproblem“ sieht das WWA – nach wie vor – „Planungsfehler an den betroffenen Gebäuden“. Im Fall des Gebäudes Genter Straße 13 zeige sich, dass zwar die Planungsaufgabe Gestaltung in herausragender Weise gelöst wurde, die Planungsaufgaben Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit hingegen nur unzureichend gelöst wurden. Nach den auch zu Zeiten der Erstellung der Gebäude geltenden Normen sei der Schutz gegen drückendes Grundwasser geregelt gewesen. Demnach gäbe es bei normgerechter Ausführung die Problematik bei den Gebäuden im Gebiet Genter Straße/Osterwaldstraße nicht.

Im Kern ziele – nach Ansicht des WWA – die Petition also darauf ab, die aus einem Planungsfehler entstandenen Kosten auf einen Dritten abzuwälzen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz weist zusätzlich auf ein eigenes Gutachten der Anwohner*innen vom 13. September 2019 hin, in dem berichtet wird, dass schon immer Wasser in das Untergeschoss der Genter Straße 13 eingedrungen sei, und zwar schon vor der Errichtung des gegenständlichen Regenauslasskanals in den Jahren 1986-1988; dort heißt es: „Das Eindringen von Grundwasser in das Untergeschoss wurde seit Errichtung des Gebäudes (etwa 1970) bei hohen Grundwasserständen beobachtet. Seit dem Jahr 2014 erhöhte sich die Häufigkeit des auftretenden Wassers im Untergeschoss nach Aussage der Bewohner deutlich. Seitdem steht das Wasser teilweise über mehrere Wochen bis Monate permanent in die Tiefteilen des Gebäudes.“

Darüber hinaus informiert das WWA aktuell, dass kürzlich bekannt wurde, dass die Gaststätte S., die unmittelbar am Kleinhesseloher See liegt, Wassereintritte im Kellergeschoss habe. Der dortige Gutachter möchte eine Untersuchung anstrengen, ob diese im Zusammenhang mit den Anfang 2020 durchgeführten Unterhaltsmaßnahmen im Kleinhesseloher See stehen. Auch für die Landeshauptstadt München ist der Einfluss der Exfiltration aus dem Kleinhesseloher See für die örtliche Grundwassersituation seit 2020 im betroffenen Gebiet signifikant.   

Rechtliche Situation

Wie schon in den Sitzungen des Umwelt- und Verbraucherausschusses des Bayerischen Landtags am 25. Februar 2021, 8. Juli 2021, 25. November 2021 und 31. März 2022 beschlossen, soll die Landeshauptstadt München über die Regierung von Oberbayern verpflichtet werden, sofort Pumpen in der Genter Straße einzusetzen, damit kein Grundwasser mehr in die Gebäude eindringt.

Ebenso aber hat das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) wiederholt in seinen Zwischenberichten vom 28. Juni 2021, 29. September 2021 und zuletzt vom 8. August 2022 dargelegt, dass die rechtliche Grundlage hierfür nicht vorliegt: „Aus Sicht des StMUV […] ein fachaufsichtliches Einschreiten, […], weiterhin aufgrund der unveränderten Rechtssituation rechtlich nicht möglich und auch fachlich nicht begründbar [ist]. Auch die Erklärung des Selbsteintritts wäre vorliegend rechtswidrig“.

Mediationsverfahren

Das beim Mediationsgericht eingesetzte Fachgutachtergremium, das paritätisch aus Fachleuten der Betroffenen und der beteiligten Behörden zusammengesetzt ist, hat einen zunächst vorgeschlagenen großflächigen Pumpversuch nach eingehender Prüfung aus mehreren Gründen (Mobilisierung vorhandener Altlast, Gefahr durch Suffusion, nicht realisierbare Messstellen zur Versuchsüberwachung sowie offene Haftungsfragen) als technisch nicht möglich zurückgewiesen.

Die Landeshauptstadt München teilt diese Auffassung und hat Mitte September die Fortsetzung des Mediationsverfahrens angeregt. Ein Termin hierfür ist noch nicht anberaumt worden.

Problemlösung und Denkmalschutz

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nennt unter Bezugnahme auf die Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als einzige realistische Sofortmaßnahme die Errichtung eines Grundwasserbrunnens auf dem Grundstück Genter Straße 13. Das im Brunnenschacht unterhalb der Kellersohlen abgeführte Grundwasser könnte aus dem Brunnen abgepumpt und abgeleitet werden, wodurch der Gebäudebestand kurzfristig geschützt würde.

Diese nun auch vom Landtag aufgegriffene Problemlösung hat die Landeshauptstadt München schon 2020 vorgeschlagen und dem Stadtrat damals vorgestellt. Eine punktuelle Grundwassersenkung durch einzelne Brunnen und die Einleitung in örtliche Oberflächengewässer wurde bereits im Sommer 2020, also unmittelbar nach dem Auftreten der Problematik, mittels wasserrechtlicher Erlaubnisse genehmigt. Gegen diese Genehmigung haben die Betroffenen jedoch vor dem Verwaltungsgericht München geklagt.

Gleiches gilt für die nun offensichtlich angestoßene Finanzierung der Problemlösung durch eine Bezuschussung durch die Denkmalschutzförderung des Freistaats. Auch diesen Vorschlag hat die Landeshauptstadt München bereits früh und wiederholt in die laufende Auseinandersetzung eingebracht, ohne dass dieser bisher von den Beteiligten aufgegriffen worden wäre.