Regeln für Demos gegen die Pandemiebekämpfung

Dem Kreisverwaltungsreferat liegt eine größere Zahl an Demo-Anmeldungen vor, die sich thematisch gegen die Pandemiebekämpfung richten oder sich diesem Spektrum zuordnen lassen. Die Zahl liegt im oberen zweistelligen Bereich. Die Anmeldungen wurden geprüft und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bearbeitet.

Ein großer Teil der Anmeldungen ist für Mittwoch, 12. Januar. Darunter befindet sich auch eine Anmeldung der Organisatoren von in der Vergangenheit jeweils für Mittwoch angemeldeten Demos gegen die Pandemiebekämpfung. Aktuell handelt es sich hier um die Anmeldung einer stationären Demo am Geschwister-Scholl-Platz, Beginn 18 Uhr, mit 3.000 Personen. Die weiteren für Mittwoch angemeldeten Demos aus diesem Spektrum umfassen in Summe rund 1.200 Personen.

Alle für Mittwoch angemeldeten Demos gegen die Pandemiebekämpfung werden vom Kreisverwaltungsreferat zusammengefasst und räumlich sowie zeitlich als stationäre Demos auf die Theresienwiese verlegt, Beginn ab 17.45 Uhr. Für die Theresienwiese verfügt die Landeshauptstadt an diesem Abend eine generelle Maskenpflicht.

Außerdem sind in München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr am Mittwoch, 12. Januar, im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“ untersagt, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist. Die zu Grunde liegenden Allgemeinverfügungen werden im Internet veröffentlicht auf www.muenchen.de/amtsblatt.