Regelung für Schulen und Kinderbetreuung in der nächsten Woche

Symbolbild

Nachdem das Robert Koch-Institut (RKI) für heute, 16. April, für die Stadt München eine 7-Tage-Inzidenz von 158,5 gemeldet hat, gilt in der Woche vom 19. bis 25. April für die Münchner Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen die Inzidenzeinstufung „über 100“.

Dies heißt für Münchner Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Woche von 19. bis 25. April konkret:

  • In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen ist nur noch Notbetreuung möglich.
  • An den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

    Für den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die Testpflicht gilt mindestens zweimal wöchentlich.