Reise nach Deutschland endet vor Gericht – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 zwei gesuchte Männer verhaftet
Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 zwei gesuchte Männer verhaftet. Foto: Bundespolizei

Zwei Männer haben wegen der Grenzkontrollen der Rosenheimer Bundespolizei auf der A93 jeweils eine „Zwangspause“ einlegen müssen. Sie wurden unabhängig voneinander von der deutschen Justiz mit Haftbefehlen gesucht. Für einen der Festgenommenen, der bei Kiefersfelden gestoppt wurde, führte die Reise nach Deutschland am Dienstag (6. Juli) direkt vor Gericht.

In der Grenzkontrollstelle überprüften die Bundespolizisten die Personalien eines Mannes, der einen Wagen mit niederländischen Kennzeichen fuhr. Die Beamten fanden heraus, dass der Niederländer vom Amtsgericht in Passau gesucht wurde. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war der 65-Jährige 2017 vorgeladen worden, aber der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland gab sich der Gesuchte völlig ahnungslos. Er habe nie eine Terminladung erhalten und mit der ganzen Sache ohnehin nichts zu tun. Die Bundespolizisten brachten den Verhafteten nach Passau. Dort bekommt er Gelegenheit, dem Richter sein Fernbleiben zu erklären und sich zu den weiteren Umständen zu äußern.

Auf der A93 bei Oberaudorf stoppte die Bundespolizei ein Gespann mit deutscher Zulassung. Die Kennzeichen des Autos waren offensichtlich entstempelt. Der Fahrzeugführer konnte keine Dokumente zur Kontrolle vorlegen. Bei der Überprüfung seiner Angaben stellte sich mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass er von der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Aufgrund einer früheren Verurteilung wegen Bedrohung hatte er noch Justizschulden in Höhe von 1.600 Euro. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung wurde zuständigkeitshalber die Bayerische Landespolizei hinzugezogen. Auf den in München gemeldeten Mann kommt daher nicht nur die Vollstreckung des Strafbefehls sondern wohl auch schon bald ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.