
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stehen derzeit Wohnmobile hoch im Kurs. Viele Bundesbürger liebäugeln mit einem rollenden Feriendomizil für die bevorstehende Urlaubszeit und suchen passende Mietmobile. „Das Angebot ist groß“, weiß Eberhard Lang von TÜV SÜD, „die Hersteller von Wohnmobilen, aber auch Autoclubs und Vermieterketten halten praktisch für jeden Wunsch entsprechende Fahrzeuge bereit und eine gute Übersicht – auch über die Preise – kann man sich per Internet verschaffen.
Wer sich zum ersten Mal mit der mobilen Urlaubsvariante auf den Weg macht, sollte allerdings einiges beachten. „So sollte man das Reisemobil für eine Person mehr buchen“, empfiehlt Lang, das bringe Raum- und Zuladungsgewinn. „Spätestens, wenn es unterwegs doch einmal regnen sollte und die Urlauber notgedrungen einen Tag im Reisemobil verbringen müssen, macht sich mehr Bewegungsraum bezahlt“, weiß er, und wer gerne Wein oder Lebensmittel aus seinem Urlaub mit nach Hause nehme, werde sich über ein Plus an Zuladungsreserve und Stauraum freuen.
Hilfreich auch dies: Im Anmietungszeitraum einen Tag vor und einen Tag nach der Reise einkalkulieren. Diese Zeit wird erfahrungsmäßig benötigt, um die eigenen Sachen in Ruhe im Reisemobil zu verstauen und nach dem Urlaub wieder auszuladen. Denn für einen Wohnmobilurlaub werden keine Koffer gepackt. Alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände finden in den Schränken und Stauräumen des Mobils ihren eigenen Platz. Wer häufiger ein Reisemobil mietet, spart Zeit, wenn bestimmte Ausrüstungsgegenstände bereits in handlichen Klappboxen daheim gelagert werden und diese dann nur noch zu verstauen sind.
Achtung: Kindersitze sind in der Regel bei Mietmobilen nicht an Bord. „Familien mit kleinem Nachwuchs sollten auf jeden Fall nachfragen, ob das Wohnmobil über Isofix-Verankerungen verfügt“, rät der TÜV SÜD-Fachmann und „ob der Familienhund mit ins Wohnmobil darf, muss ebenfalls mit dem Vermieter geklärt werden“.
Die ersten Erfahrungen mit dem rollenden Feriendomizil sollte man auf bekannten Straßen machen. So kann man sich besser mit den anfangs ungewohnten Fahrzeugdimensionen vertraut machen. „Ein neun Meter langes Luxusmobil mit zwei Meter Hecküberhang rangiert sich ganz anders als der eigene PKW“, gibt der TÜV SÜD-Fachmann zu bedenken. Vor allem in engen Kurven und Ortsdurchfahrten ist hier Konzentration gefordert. Auf der Autobahn fallen die Abmessungen des Reisemobils hingegen nicht so ins Gewicht.
„Bevor man sich mit der Freizeitmobilität praktisch auseinandersetzt, sollte man einen Blick auf den eigenen Führerschein werfen“, rät Lang: „Es werden unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen benötigt.“ Welcher Führerschein die Lizenz für die Ferien ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Reisemobils ab. „Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ihren Pkw-Führerschein (Klasse 3) vor 1999 erworben haben“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann: „Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGG fahren.“ Grundsätzlich gilt: Wohnmobile von bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen mit dem Pkw-Führerschein B gefahren werden. Wird das Gewicht überschritten, gelten andere Fahrerlaubnisklassen.
„Die Einteilung nach Gewichtsklassen hat noch weitere Konsequenzen“, macht Lang aufmerksam. Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG beispielsweise müssen sich in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. So gilt zum Beispiel auf Autobahnen das Lkw-Überholverbot für Reisemobile über 3,5 Tonnen, ebenso der Mindestabstand von 50 Metern und „wer im Ausland urlauben möchte, sollte sich zuvor über die dortigen Regelungen informieren“, legt Lang Wohnmobilchauffeuren ans Herz. Die jeweiligen Bestimmungen sind mannigfaltig. Überdies regeln die verschiedenen Länder höchst unterschiedlich, ob etwa zum Übernachten auf öffentlichen Straßen geparkt werden darf.