RKU zur Grundwasserproblematik an der Genter Straße

München

Bei einem Ortstermin am 17. Mai 2022 haben sich Landtagsabgeordnete über den aktuellen Sachstand zur Grundwasserproblematik rund um die Genter Straße in München-Schwabing informiert. Hier wurden erneut schwere Vorwürfe unter anderem gegen die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeitenden erhoben.

Klima- und Umweltschutzreferentin Christine Kugler: „Ich verstehe, dass die Grundwasserproblematik rund um die Genter Straße eine enorme Belastung für die Anwohnenden darstellt. Allerdings muss ich die Vorwürfe, dass die Stadt ‚blockiere‘ und ‚nichts tue‘ entschieden zurückweisen. Vielmehr verhält es sich so, dass nicht nur die städtischen Behörden, sondern auch jede mit den Grundwasserproblemen befasste Behörde des Freistaats, also das Wasserwirtschaftsamt München, die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, die bisherige städtische Linie stützen und ausdrücklich mittragen.“

So formulierte das Staatsministerium in einem Zwischenbericht an den Umweltausschuss im Bayerischen Landtag im Rahmen der angestrengten Petition: „… Von der grundsätzlichen Möglichkeit entsprechender Weisungen an nachgeordnete Behörden – hier mit dem Ziel der Beeinflussung, um die Petenten über das beschriebene Maß hinaus besser zu unterstützen – kann wegen der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen hier kein Gebrauch gemacht werden. Es gibt weder Anlass noch Berechtigung, aus Sicht der Fachaufsicht einzuwirken. …“

Die Stadtverwaltung hat sich freiwillig mit den beteiligten Referaten (Referat für Klima- und Umweltschutz, Baureferat) und ihrem Eigenbetrieb Münchner Stadtentwässerung zusammen mit den Petenten und weiteren zahlreichen Betroffenen sowie dem Freistaat (hier Wasserwirtschaftsamt, Bay. Schlösser- und Seenverwaltung) an einem Mediationsverfahren beteiligt, das seit Mitte 2021 läuft.

Als Hauptbestandteil des Mediationsverfahrens wurde zusammen mit den betroffenen Anwohnenden vereinbart, dass die Landeshauptstadt München einen Fachplaner beauftragt, der die Möglichkeiten und Risiken des Überpumpens des Regenauslasskanals aufzeigt. Leider zeigte das Gutachten der Fachplanung, dass sich ein solcher Pumpversuch in Anbetracht der damit einhergehenden Risiken für andere Anwesen leider nicht tauglich für eine rasche Abhilfemaßnahme ist. Darüber hinaus sind andere Soforthilfemaßnahmen in der Mediation nicht vereinbart worden.

Der ausführliche Bericht des Fachbüros muss nun unter Abwägung der Risiken vom Gutachtergremium, das hinsichtlich des Mediationsverfahrens von den Beteiligten gemeinsam konstituiert wurde, überprüft werden. Dies geschieht gegenwärtig. Das Ergebnis dieses fachlichen Gremiums fließt dann in die nächste Sitzung des Mediationsverfahrens ein. Anschließend wird vor der Güterichterin eine Entscheidung gefällt, wie die einzelnen weiteren Schritte im Rahmen des Mediationsverfahrens ggf. umgesetzt werden können.

Bezüglich des denkmalgeschützten Otto-Steidle-Hauses handelt es sich in erster Linie um eine privatrechtliche Angelegenheit. Gemäß Denkmalschutzgesetz sind die Eigentümer*innen von Baudenkmälern zur Instandhaltung und zum Schutz vor einer Gefährdung verpflichtet. Die Denkmalschutzbehörden beraten und unterstützen hier die verantwortlichen Eigentümer*innen im Rahmen ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Diese Auffassung vertreten aktuell wohl auch die Denkmalschutzbehörden des Freistaats.

Angesichts der obigen Schilderungen bleiben der städtischen Verwaltung wenige Handlungsspielräume. Zum Gegenstand der Petition laufen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Landgericht München. Außerdem ist das Mediationsverfahren nicht abgeschlossen. Auf den Verlauf des Mediationsverfahrens hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss.