Rote Karte für Gaffer

Foto: ADAC/Raffaele Celentano

ADAC verurteilt unverantwortliches Verhalten

München. Nach einem Unfall zählt vor allem für schwerverletzte Opfer jede Sekunde. Doch immer öfter sammeln sich am Unfallort vor Ankunft der Rettungskräfte Personen, die anstatt zu helfen lieber Handyfotos oder  -videos machen. Dieses Verhalten ist laut ADAC nicht nur unverantwortlich, sondern auch strafbar: Wegen unterlassener Hilfeleistung drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Darüber hinaus warnt der Club Autofahrer davor, einen Unfall auf der Gegenspur zu begaffen. Wer deshalb bremst, verursacht nicht nur einen Stau und riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Zuallererst bringt er sich und andere in Gefahr und wird so vielleicht gleich selbst Opfer anderer Gaffer.

Richtiges Verhalten an der Unfallstelle
Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, sollte die Warnblinkanlage einschalten und in sicherem Abstand vor der Unfallstelle halten. Anschließend Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, umgehend einen Notruf absetzen und die Verletzten versorgen. Wer sich keine lebensrettenden Sofortmaßnahmen zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis der Rettungsdienst eintrifft. Wenn schon Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte.

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass Autofahrer bereits beim Entstehen eines Staus dazu verpflichtet sind, eine Rettungsgasse zu bilden. Faustregel: Die Rettungsgasse ist zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. Denn für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird. Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro.