Rückkehr mit Folgen: Für 235 Tage ins Gefängnis

Rückkehr mit Folgen: Für 235 Tage ins Gefängnis
Foto: Bundespolizei

Am Sonntag (31. Januar) hat die Rosenheimer Bundespolizei einen 25-jährigen Rumänen nach Traunstein ins Gefängnis gebracht. Sein Haftaufenthalt wird über sieben Monate lang sein. Dem Mann wurde die Grenzkontrolle auf der A93 zum „Verhängnis“.

Der rumänische Staatsangehörige war Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen Auto. Wie die Bundespolizisten bei der Überprüfung seiner Personalien herausfanden, war der Mann in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Das Amtsgericht in Augsburg hatte ihn 2017 wegen schweren Bandendiebstahls zu einer dreijährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Nachdem er einen Teil davon verbüßt hatte, wurde er 2019 nach Rumänien abgeschoben. Dabei war ihm verdeutlicht worden, dass der Rest seiner Freiheitsstrafe fällig würde, wenn er vor der gerichtlich angeordneten Verjährung im Jahr 2029 wieder nach Deutschland zurückkehren würde. Dem ausgestellten Haftbefehl zufolge erstreckt sich dieser Rest über nicht weniger als 235 Tage.

Die Beamten wurden aber nicht nur im Polizeicomputer, sondern auch in seinem Gepäck fündig: Der Rumäne führte in seinem Koffer rund sechs Gramm Marihuana mit. Daher erhielt er eine Strafanzeige wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Traunsteiner Justizvollzugsanstalt eingeliefert.