Schlachtbetrieb ab kommender Woche nur eingeschränkt möglich

Schlachtbetrieb ab kommender Woche nur eingeschränkt möglich

Ab kommendem Montag, 26. April, ist bei der Münchner Rinder- und Schweineschlachtung nur eingeschränkter Betrieb möglich. Grund sind ein positiver COVID-19-Testfall, zwei Kontakt-Quarantänefälle und zwei andere krankheitsbedingte Ausfälle beim amtlichen Überwachungspersonal.

Beim Personal der Schlachtbetriebe und dem amtlichen Überwachungspersonal werden regelmäßig COVID-19-Reihentestungen durchgeführt. Das Kreisverwaltungsreferat überwacht die Schlachtung im Regelbetrieb täglich in zwei Schichten mit amtlichen Tierärzt*innen und amtlichen Fachassistent*innen. Bei den Schlachtbetrieben muss per Gesetz immer amtliches Personal während der Schlachtung anwesend sein, sonst darf sie nicht durchgeführt werden.

Bis einschließlich Freitag, 23. April, ist der bisherige Betrieb durch einen Notplan gewährleistet. Wegen der Ausfälle ist danach bis mindestens Freitag, 7. Mai, nur noch der Betrieb in einer Schicht pro Tag möglich. Üblich sind zwei Schichten: eine für die Rinderschlachtung, eine für die Schweineschlachtung. Die Betriebe sind informiert und stehen mit dem KVR in Kontakt. Mit dem Ein-Schicht-System sind die Ausfälle beim amtlichen Überwachungspersonal kompensierbar, das bedeutet Planungssicherheit für die Betriebe – wenn auch bei eingeschränktem Betrieb. Sobald wieder ausreichend amtliches Überwachungspersonal zur Verfügung steht, kann die Schlachtung wieder im üblichen Umfang stattfinden.