Schrankenunfall – Aufzugstreit – Schutzersuchen – Haftbefehl – Schutzgewahrsam

Schrankenunfall – Aufzugstreit – Schutzersuchen – Haftbefehl - Schutzgewahrsam
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei in gesamter Bandbreite bahnpolizeilicher Aufgabe gefordert

Am Dienstag (14. Dezember) konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion München ihr strafrechtliches Wissen im großen bahnpolizeilichen Aufgabenbereich einbringen. Ein Schrankenbaum war stark beschädigt – Ein Aufzugstreit eskalierte – Ein Mann stellte ein Schutzersuchen – Ein Haftbefehl wurde vollstreckt – Vollzug eines Schutzgewahrsams.

Nr. 1:

Kurz vor 9 Uhr wurde an einem Bahnübergang Nahe des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie eine Bahnschranke beschädigt. Ermittlungen der Bundespolizei vor Ort ergaben, dass ein bislang unbekannter Fahrer eines weißen Kleintransporters in den Bahnübergangsbereich einfuhr, obwohl sich die Halbschranken bereits senkten und die Lichtzeichenanlage schon länger rot blinkte. Der Transporter fuhr gegen den sich senkenden Schrankenbaum und beschädigt ihn stark; der Fahrzeuglenker setzte seine Fahrt fort. Der Schrankenwärter bemerkte den Unfall und sperrte die Strecke der S1 zum Flughafen sowie für den Bahnverkehr in Richtung Regensburg.

Der Schrankenbaum wurde so stark verbogen, dass er beim Öffnen die Oberleitung berührt hätte. Dadurch wurden langwierige Instandsetzungsarbeiten und die Sperrung des Bahnüberganges für den Bahn- wie Fahrzeugverkehr erforderlich. Diese dauerten fast zwei Stunden, in denen nur begrenzter Rangierverkehr durch Regelung von Bundespolizisten am Bahnübergang möglich war. Es kam zu erheblichen Behinderungen durch Verspätungen und Teilausfällen im Bahnverkehr. Der entstandene Schaden an der Schranke beträgt nach ersten Schätzungen rund 5.000 Euro.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) aufgenommen und hofft den Fahrzeuglenker, der sich bisher auch nachträglich noch nicht gemeldet hat, mittels Videoaufzeichnungen ermitteln zu können.

Die Bundespolizei warnt vor dem Befahren von Bahnübergängen sofern dort Rotlicht angezeigt wird. Sowohl das Umfahren von Halbschranken als auch das Durchfahren unter sich senkenden Schranken ist lebensgefährlich und kann auch tödlich enden!

Wie der Fall zeigt, können dadurch auch andere Menschen in akute Lebensgefahr gebracht werden. Wenn die Beschädigung unbemerkt geblieben wäre und die Halbschranke die Oberleitung berührt hätte …

Nr.2:

Kurz vor elf Uhr wurden Beamte des Bundespolizeireviers München-Ost zu einem Aufzug in der Fußgängerunterführung gerufen. Dort war eine Frau gestürzt und hatte sich verletzt. ist. Eine Videoauswertung sowie Ermittlungen vor Ort ergaben, dass sich eine 76-Jährige in den Aufzug begab, der bereits durch eine 42-Jährige sowie deren 36-jährigen Ehegatten (beide Deutsche) sowie einem von ihnen mitgeführten Kinderwagen besetzt war.

Der Zustieg der Frau löste einen verbalen Streit aus in dessen Folge sie von der 42-Jährigen aus Berg am Laim aus dem Aufzug geschubst wurde. Dabei stürzte die aus Griechenland stammende 76-Jährige rücklings auf den Boden, wo sie mit dem Kopf am Boden aufschlug. Sie klagte anschließend über starke Kopfschmerzen und wurde durch alarmierte Rettungsdienstkräfte nach Hause gebracht. Gegen die 42-Jährige wird nun von der Bundespolizei wegen Körperverletzung ermittelt.

Nr. 3:

Gegen 16:30 Uhr meldete sich in der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof in München ein 34-jähriger Algerier und äußerte ein Asylbegehren. Nach Feststellung dessen Identität ergab eine Befragung mittels Dolmetscher, dass er erstmals nach Deutschland eingereist war. Zudem gab er an bereits in Frankreich und Spanien Asylgesuche gestellt zu haben. Nach seiner Ablehnung in Spanien und Nichtfinden von Arbeit in Frankreich reiste der Mann nun mit dem Zug nach Deutschland weiter. Der Algerier wurde nach Abschluss aller Maßnahmen mit einer Anlaufbescheinigung von der Dienststelle entlassen. Die weitere Bearbeitung wegen der unerlaubten Einreise sowie des illegalen Aufenthaltes in Deutschland obliegt zuständigkeitshalber der Bayerischen Landespolizei.

Nr. 4:

Ein mit 3,68 Promille alkoholisierter Gambier aus Rieden am Forggensee wollte einen in München ankommenden Zug (RB 76 aus Oberstdorf) im Hauptbahnhof nicht verlassen. Der stark alkoholisierte, örtlich und zeitlich orientierungslose Afrikaner konnte seinen Heimweg nicht selbstständig antreten, wurde deswegen bei der Bundespolizei bis 4 Uhr am Mittwoch (15. Dezember) ausgenüchtert. Ein Datenabgleich erbrachte eine „SIS-Ausschreibung“ der Schweiz. Zudem wurde bekannt, dass der Gambier Asylverfahren in Deutschland unterläuft. Nach Ausnüchterung konnte er die Wache freien Fußes verlassen.

Nr. 5:

Bundespolizisten statteten gegen 21:15 Uhr einem 50-jährigen Deutschen an dessen Wohnadresse einen Besuch ab. Der Ramersdorfer war von der Staatsanwaltschaft München I zur Fahndung ausgeschrieben worden. Er hatte eine Geldstrafe des Amtsgerichtes München (100 Tagessätze a 15 € plus Gerichtskosten, insgesamt 2.341,92€) bislang nicht beglichen.

Der Haftbefehl des 50-Jährigen war bereits am 20. November bei einer bundespolizeilichen Kontrolle festgestellt worden. Da der Ramersdorfer zu diesem Zeitpunkt aus ärztlicher Sicht krankenhausbehandlungsbedürftig war, wurde der Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft München I ruhend gestellt.

Da sich der 50-Jährige nach seiner Krankenhausentlassung nicht bei den Justizbehörden meldete, wurde er von der Bundespolizei aufgesucht, belehrt und da er die geforderten 2.341,92 € nicht begleichen konnte, den Justizbehörden über die Justizvollzugsanstalt Stadelheim zugeführt.