Für die Bayerische Staatsregierung haben der Schulbetrieb und der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte im Freistaat oberste Priorität.
Ziel ist es, im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchzuführen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kehren die Schulen ab dem 8. September 2020 daher zu einem Regelbetrieb unter umfassenden Hygieneauflagen zurück.
Daher tritt an den Schulen ein umfassender Rahmen-Hygieneplan in Kraft. Von zentraler Bedeutung ist dabei – neben einem Konzept zur Lüftung der Unterrichtsräume, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend ist. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in begründeten Fällen möglich.
In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres gilt darüber hinaus eine allgemeine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem Schulgelände und auch im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (einschl. der Schulvorbereitenden Einrichtungen). Ziel ist, das Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer in den ersten Schultagen so weit wie möglich zu minimieren.
Um auf Änderungen des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können, hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser Stufenplan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) und unterscheidet folgende Szenarien:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis unter 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab Jahrgangstufe 5.
Alternativ zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an weiterführende Schulen: Gewährleistung des Mindestabstandes im Klassenzimmer von 1,5 Metern.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
Bei den genannten Schwellenwerten handelt es sich um Richtkriterien, die den Entscheidungsträgern vor Ort als Orientierungshilfe bei ihrer Entscheidung dienen.
Die letzte Entscheidung, ab wann welche Stufe greift, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Im Zeitraum vom 24. August bis 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf COVID-19. Die Ergebnisse sollen damit möglichst frühzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres vorliegen und den getesteten Personen übermittelt sein.