Anlässlich des internationalen Aktionstags für Frauengesundheit am morgigen Freitag fordert die Landeshauptstadt München den Freistaat auf, Hürden bei der Beratung und der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abzubauen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Es müssen endlich die Schikanen abgeschafft werden, die Frauen einen Schwangerschaftsabbruch erschweren. Es ist Aufgabe des Staates, Frauen in einer so schwierigen Situation zu unterstützen und ihren ohnehin schweren Weg zu erleichtern. Statt dessen baut der Freistaat überflüssige und fachlich nicht zu rechtfertigende Hürden auf, die das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung faktisch unterminieren.“
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die Schikane fängt schon damit an, dass sich Frauen ausweisen müssen, damit sie den für den Abbruch notwendigen Beratungsschein in den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen bekommen. Manche Frauen haben aber gar keinen Zugang zu ihren Ausweisdokumenten, wenn etwa der Ehemann oder die Eltern die Ausweisdokumente zurückhalten.“
Der Freistaat erschwere es Frauen durch seine Regelungen auch, an die Adressen von Praxen zu kommen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine vollständige Adressliste gibt es nur in der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle. Die anderen acht staatlich anerkannten Beratungsstellen in München können nur eine geringe Auswahl von Praxisadressen anbieten. Gleichzeitig ist es der städtischen Beratungsstelle vom Freistaat untersagt, telefonische Auskunft über Adressen zu geben. Frauen müssen sich direkt vor Ort in der Beratungsstelle informieren, auch wenn sie bereits über die für den Abbruch notwendige Beratungsbescheinigung (Beratungsbescheinigung nach §7 Schwangerschaftskonfliktgesetz) verfügen. Eine Ausnahme sieht der Freistaat nicht vor, auch wenn damit eine weite Anreise, zum Beispiel aus anderen Teilen Bayerns, verbunden ist. Dass sich die Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Bayern auf wenige Standorte wie die Landeshauptstadt München konzentrieren, sei ebenfalls eine Folge der diskriminierenden Regelungen des Freistaats.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Nicht nur bei der Beratung, auch bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hat die Staatsregierung Hürden errichtet. Wer im Freistaat Bayern plant, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten, benötigt einen sehr langen Atem und eine hohe Motivation.“
Denn für eine entsprechende Genehmigung müssen Ärzt*innen die Fortbildung „Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs“ absolvieren. Diese Fortbildungen bietet die Bayerische Landesärztekammer jedoch nur ein bis zwei Mal pro Jahr an. Das Gesundheitsreferat (GSR) ist überdies verpflichtet, vor einer Praxiseröffnung und sogar bei einem bloßen Raumwechsel innerhalb der Praxis eine Ortsbegehung durchzuführen. Dies ist für keinen anderen ärztlichen Eingriff im ambulanten Bereich vorgeschrieben.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die Vorgaben des Freistaats führen zu einer deutlichen Verzögerung bei der Zulassung und lassen sich fachlich nicht rechtfertigen. Ich fordere die Staatsregierung dringend auf, ihre Blockadehaltung abzulegen. Die Folge dieser Genehmigungspraxis ist, dass in Bayern immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle im Münchner Gesundheitsreferat ist telefonisch unter der Nummer 233-47871 oder per E-Mail an schwangerschaftsberatung.gsr@muenchen.de erreichbar.