„Schwarze Schafe“ aussortieren

Symbolbild

München, 29.03.2017. „Schwarze Schafe“, Mitarbeiter die sich nicht an Regeln halten und deswegen den Ruf eines Berufsstandes oder einer Firma gefährden gibt es in jeder Branche. Doch im Sicherheitsgewerbe, wo man sich auch im Zweifel auf die eingesetzten Mitarbeiter verlassen können muss, gilt es diese schnellstmöglich zu ermitteln.

Die Bundespolizei hat in zwei Fällen Ermittlungen gegen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen eingeleitet. Die Verantwortlichen der Deutsche Bahn und deren Tochterunternehmen Deutsche Bahn Sicherheit GmbH in München unterstützten die strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei Männer.

Im ersten Fall handelt es sich um zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, deren Beschäftige unter Obhut der Deutsche Bahn Sicherheit u.a. in der Münchner S-Bahn eingesetzt werden. Gegen sie wird seit kurzem wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Ende Oktober letzten Jahres hatten die beiden einen 32-jährigen Senegalesen in der S-Bahn um seinen Fahrschein gebeten. Ab hier stehen sich die Aussagen der beiden Sicherheitsmitarbeiter und die aufgezeichneten, und von der Bundespolizei ausgewerteten Bilder der Videoüberwachung konträr entgegen.

Die beiden Kontrolleure behaupteten, der Senegalese wollte sich der Fahrscheinkontrolle entziehen, sei aufgestanden und hätte einen der beiden geschubst und beleidigt. Der Reisende hatte angegeben, er hatte einen Fahrschein und wäre von den Kontrolleuren genötigt worden an der Hackerbrücke auszusteigen. Da die Aussagen der Sicherheitsmitarbeiter glaubwürdig und schlüssig klangen, wurde zunächst gegen den 32-jährigen Fahrgast – da er einen Fahrschein hatte – wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidung ermittelt.

Als der sachbearbeitende Ermittler sich die Bilder der Videoaufzeichnung ansah, kamen ihm Zweifel. Der Senegalese war nicht aufgestanden; er stand bereits im Bereich der Tür! Bei der Kontrolle händigte er zudem einen Fahrschein aus! Erst als der Kontrolleur an der Hackerbrücke die S-Bahn mit dem Fahrschein verlassen wollte, versuchte der Senegalesen den Sicherheitsmitarbeiter daran zu hindern. Und auch der zweite Kontrolleur, der die Angaben des Kollegen teilweise bestätigte, wird sich nun wegen Vortäuschen einer Straftat verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat den ursprünglichen Tatverdacht gegen den Senegalesen bereits mit der Einstellung des Verfahrens strafrechtlich abgeschlossen.

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Im zweiten Fall handelt es sich um einen 48-jährigen Sicherheitsmitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens. Die Bundespolizei legt ihm mehrere Fälle zur Last, in denen er im Verdacht von Körperverletzungsdelikten und Nötigungshandlungen steht. Zudem soll er auch auf Kollegen bezüglich von Falschaussagen eingewirkt haben und in mindestens einem Fall eine Nothilfehandlung überschritten haben. Weitere Fälle, in denen der Mann körperliche Übergriffe, z.B. in Form von Zurückstoßen in den Sitz, begangen haben soll, werden derzeit durch die Ermittler überprüft.

Die Verantwortlichen der Deutschen Bahn und der Deutsche Bahn Sicherheit GmbH in München unterstützen die Bundespolizei bei allen Maßnahmen. Sie haben allergrößtes Interesse, dass die Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen sich an Recht und Gesetz halten und „schwarze Schafe“ ausgemustert werden.

Im Falle des 48-Jährigen wurden am Dienstag (28. März) vom Amtsgericht München verfügte Beschlüsse gegen den Sicherheitsmitarbeiter durch die Bundespolizei umgesetzt. Sabine Stein, Leiterin des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeiinspektion München sagt dazu: „Die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stellen der DB-Konzernsicherheit wie auch der DB-Sicherheit erleichtern der Bundespolizei die Ermittlungen an vielen Stellen. Strafprozessuale Maßnahmen können mitunter effizienter, schneller und zielführender durchgesetzt werden“.

Neben den strafrechtlichen Folgen führen Ermittlungen der Bundespolizei gegen Sicherheitsmitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen häufig auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen – bis hin zur Entlassung.