Schwerpunktaktion zur Überwachung des Lkw- Durchfahrtsverbots im Bereich der Landeshauptstadt München

Symbolbild

Am Mittwoch, 11.12.2019, wird die Münchner Polizei verstärkt das Lkw-Durchfahrtsverbot im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Landeshauptstadt München überwachen.

 

Seit 2008 ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen durch das Stadtgebiet München (innerhalb des Mittleren Rings) verboten. Ausgenommen sind die Fahrbeziehungen zwischen der A96 Lindau und der A95 Garmisch sowie zwischen der A95 Garmisch und der A995 Salzburg.

Darüber hinaus gilt das Durchfahrtsverbot nicht für den privaten und gewerblichen Lieferverkehr zu oder von in der Stadt liegenden Betrieben beziehungsweise Lieferanschriften. Auch Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen, sowie Bau- und Montagefahrzeuge, fallen unter den Begriff des Lieferverkehrs. Weiterhin sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben, oder Inhaber von individuellen Ausnahmegenehmigungen sowie Wohnmobile und Pkw mit Anhängern, von dem Durchfahrtsverbot nicht betroffen.

Ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot wird mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro geahndet.