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Montag, 19 Januar 2026
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Schwerpunktkontrollen im Glücksspielbereich – Stadtgebiet München

Symbolbild

Im Rahmen einer behördenübergreifenden Schwerpunktaktion zur Bekämpfung des unerlaubten Glücksspiels fanden in der Nacht von Dienstag, 02.12.2025 auf Mittwoch, 03.12.2025 zahlreiche Kontrollen in Bezug auf illegales Glücksspiel im Münchner Stadtgebiet statt.

Das zuständige Kommissariat 33 der Münchner Kriminalpolizei überprüfte gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), der Staatsanwaltschaft München, der Regierung von Oberbayern sowie der Steuerfahndung hierbei verschiedene Lokalitäten.

Mit Unterstützung der Einsatzhundertschaft München waren rund 50 Polizeibeamtinnen und -beamte bei der Kontrollaktion eingesetzt.

Insgesamt wurden 20 gastronomische Betriebe und Wettannahmestellen kontrolliert. Gegenstand dieser Kontrollen war die Überprüfung aller geltenden glücksspielrechtlichen Vorschriften.

In zwei Objekten mussten insgesamt fünf unerlaubte sog. „Fun-Game-Automaten“, ein Wettterminal und vier unerlaubte Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, sowie das darin befindliche Bargeld sichergestellt werden.

Die Betreiber der jeweiligen Gaststätten wurden wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels angezeigt. Außerdem wurden über 20 Ordnungswidrigkeiten u.a. wegen Verstößen nach dem Gesundheitsschutzgesetz und dem Jugendschutzgesetz festgestellt, sowie ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.

Wie bereits bei den zurückliegenden behördenübergreifenden Schwerpunktaktionen in Sachen unerlaubtem Glücksspiel hat sich auch bei diesem Einsatz das kooperative und zielgerichtete Zusammenwirken der beteiligten Stellen bewährt.

Am Mittwoch, 03.12.2025, gegen 03:40 Uhr, wurde durch Einsatzkräfte im Bereich Giesing eine weitere Kontrolle eines gastronomischen Betriebs aufgrund des Verdachts des unerlaubten Glücksspiels durchgeführt. An der Örtlichkeit konnten mehrere Personen beim unerlaubten Pokerspiel um Bargeld an mehreren Tischen in der Gaststätte angetroffen werden. Die Durchsuchung der Personen und der Örtlichkeit führte zum Auffinden eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrags. Das Bargeld wurde neben sämtlichen zum Pokerspielen verwendeten Gegenständen (Pokerchips, Pokerkoffern und Spielkarten) vor Ort beschlagnahmt. Zudem konnte ein unerlaubtes Wettterminal aufgefunden werden, welches ebenfalls beschlagnahmt wurde.

Gegen die 26 deutschen, bulgarischen, polnischen, kroatischen, türkischen und georgischen Tatverdächtigen im Alter zwischen 31 und 80 Jahren wurden Strafverfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bzw. der Teilnahme daran eingeleitet. Weiterhin konnten mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden. Alle Personen wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Hinweis:
Glücksspiel ist staatlich reguliert: Hierzu gehört beispielsweise die Ziehung der Lottozahlen oder auch Glücksspiel in Casinos. Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Spielerschutz und sollen privates Glücksspiel verbunden mit einer erhöhten Suchtgefahr unterbinden. Ein Glücksspiel (i.S. § 3 GlüStV) liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein öffentliches Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. Private Pokerrunden um Geld und Sachpreise sind dennoch erlaubt, so lange mehrere Regeln (wie z. B. keine Öffentlichkeit, keine Regelmäßigkeit, kein Einkaufen – buy-in – ins Spiel) beachtet werden.

Prävention:
Alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland seit 2021 verfügen, sind auf der sogenannten „White List“ der gemeinsamen Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle/Saale zu finden. Hier können Sie bequem ihren Anbieter überprüfen. Schützen Sie sich vor einer Strafanzeige.

Informieren Sie sich, bevor Sie an einem Glücks- oder Lottospiel im Internet teilnehmen über folgenden Link:

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist