Seit heute Lockerungen für KJR-Freizeitstätten – bis zu 25 statt bisher 2 Kinder und Jugendliche je Raum

Symbolbild

Die 50 Freizeitstätten des Kreisjugendring München-Stadt (KJR) öffnen ab so-fort ihre Türen ein gutes Stück weiter. Wo sich bisher nur zwei Kinder und Ju-gendliche aus verschiedenen Haushalten in einem Raum aufhalten durften, sind es ab sofort bis zu 25.
Möglich wird das durch die sinkende 7-Tage-Inzidenz in München. Am Diens-tag, den 11. Mai, lag sie zum siebten Mal unter 100. Damit greift im KJR das entsprechende Hygienekonzept, das außerschulische Jugendbildung, Musikunterricht und Bewegungsangebote ermöglicht.

Das Konzept sieht mindestens vier Quadratmeter je Besucherin und Besucher der Freizeitstätten vor. Doch auch bei Räumen über 100 Quadratmeter begrenzt der KJR die Gruppengröße auf maximal 25 Kinder und Jugendliche.

„Damit werden pädagogische Angebote wieder in einer praktikablen Gruppengröße möglich“, freut sich die KJR-Vorsitzende Judith Greil. „Junge Menschen leiden ganz besonders unter der Pandemie“, erklärt sie, „unter anderem, weil sie kaum Räume jenseits von Elternhaus und Schule ha-ben, in denen sie sich treffen können.“ Dieser Austausch mit Gleichaltrigen unabhängig von ihren Erziehungsberechtigten sei aber ganz wesentlich zur persönlichen Entwicklung, so Greil.

„Die Pädagoginnen und Pädagogen in unseren Freizeitstätten haben außer-dem immer ein offenes Ohr für die Kinder und Jugendlichen“, sagt Greil. Das sieht auch Sozialreferentin Dorothee Schiwy so, die im Dezember betonte, die Arbeit der Jugendzentren sei „zur Konfliktprävention und als wichtige niederschwellige Anlaufstelle in Not-Situationen gerade in diesen schwierigen Zeiten von hoher Bedeutung“.

Die Lockerungen in den Kinder-und Jugendtreffs gelten für die Personenzahl, nicht jedoch für die Schutzmaßnahmen. Der Mindestabstand und eine medizinische Maske (OP-Maske) ist für Kinder, Jugendliche und pädagogisches Personal weiterhin Pflicht.

Pädagogisch begleitete Angebote sind so vor Ort wieder möglich. Das kann ein Upcycling-Workshop ebenso sein wie Kreativworkshops, Gartenprojekte oder medienpädagogische Angebote. Gleiches gilt für Jugendratssitzungen und andere Versammlungen zur Mitbestimmung.

Gute Nachrichten auch für Musikerinnen und Musiker sowie für Bewegungs-hungrige: Musikunterricht und Proben in Bandübungsräumen sind ab sofort wieder erlaubt, wobei Jugendliche ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen müssen, jüngere zwischen sechs und 14 Jahren eine OP-Maske.

Spiel oder Sport im Außenbereich sind ohne Körperkontakt nun mit maximal fünf Jugendlichen aus zwei Haushalten möglich, bei unter 14-jährigen sind bis zu 20 Personen erlaubt.

Die neuen Regeln sind für viele auch ein zusätzlicher Grund zur Freude auf die Pfingstferien. Denn viele Ferienangebote der Münchner Freizeitstätten werden nun möglich, sofern die Inzidenz weiterhin unter 100 bleibt.

Auch wenn die Lockerungen vielen Kindern und Jugendlichen jetzt den Besuch „ihrer“ Freizeitstätte wieder ermöglichen, bleibt doch ein großer Wermutstropfen: Denn vorerst sind nur Gruppenangebote mit pädagogischer Begleitung erlaubt. Der beliebte „Offene Treff“, also das Zusammentreffen „einfach so“ zum Kickern, Musik hören und Chillen ist nach wie vor nicht möglich. Auch gemeinsames Kochen, Backen und Bewirtung sind noch nicht erlaubt Und auch auf Partys, Theater- oder Filmabende müssen die jungen Münchnerinnen und Münchner weiter warten. Sie werden bei einer Inzidenz unter 50 möglich.

Mit welchen Angeboten die einzelnen KJR-Freizeitstätten jetzt für „ihre“ Kinder und Jugendlichen an den Start gehen, hängt vom Bedarf vor Ort und vom Schwerpunkt des jeweiligen Hauses ab. Sie informieren aktuell auf ihrer Homepage und in den Sozialen Medien wie Instagram und Facebook. Die Kontaktdaten der Freizeitstätten sind auf www.kjr-m.de/freizeiteinrichtungen zu finden.

Für KJR-Vorsitzende Greil mischt sich in die Freude um die wiedererlangten Möglichkeiten der Jugendarbeit auch Sorge. Sie weist darauf hin, dass längst noch nicht alle Pädagoginnen und Pädagogen ein Impfangebot erhalten haben. „Vor diesem Hintergrund kann ich Gedankenspiele, bereits jetzt die Priorisierung aufzuheben, nur ablehnen!“