Sicherheit, Verkehr und Kontrollen beim 184. Oktoberfest

In der heutigen Pressekonferenz hat Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle folgende Maßnahmen zur Sicherheit, zum Verkehr und zu den Kontrollen für das 184. Oktoberfest vorgestellt:

Das KVR im Servicezentrum auf dem Festgelände

Das Kreisverwaltungsreferat hat während des Oktoberfests vier Dienststellen im Servicezentrum auf dem Festgelände: Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Lebensmittelüberwachung mit sieben, das Wiesn-Fundbüro mit 28 und die Wiesn-Feuerwache mit bis zu 26 Dienstkräften. Zusätzlich werden die Integrierte Leitstelle und die angrenzenden Feuerwachen personell verstärkt.

Sicherheitskonzept des Veranstalters

Zur Sicherheit auf dem Festgelände hat der Veranstalter, das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München, ein schriftliches Konzept erstellt. Das Konzept ist mit dem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferats, der Branddirektion und dem Polizeipräsidium München abgestimmt. Das Sicherheitskonzept beinhaltet auch Planungen für die Räumung des Festgeländes oder von einzelnen Bereichen.

Beschallungsanlage

Erstmals wird es in diesem Jahr eine Lautsprecheranlage geben, mit der sich das gesamte Festgelände oder gezielt ansteuerbar auch nur einzelne Bereiche oder Zugänge erreichen lassen. Mit der Beschallungsanlage ist es jetzt möglich, alle Besucherinnen und Besucher unmittelbar zu informieren und bei Bedarf Verhaltenshinweise zu geben. Über die zentrale Steuerung der Beschallungsanlage können vor den Durchsagen die Lautsprecher der Festzelte und der großen Fahrgeschäfte wenn nötig ganz oder abschnittsweise abgeschaltet werden.

Trennung des Lieferverkehrs und des Besucherverkehrs

Das Festgelände ist für Besucherinnen und Besucher an allen Tagen von 1.30 bis 9 Uhr gesperrt. In dieser Zeit darf der Lieferverkehr das Gelände befahren. Um 9 Uhr muss der Lieferverkehr das Gelände verlassen haben und das Oktoberfest öffnet für die Besucherinnen und Besucher. Es gibt keine zeitliche Überschneidung des Besucherverkehrs und des Lieferverkehrs mehr.

Zufahrtskontrollbeleg für alle Insassen

Jedes einzelne Lieferfahrzeug benötigt einen Einfahrtsschein, auf dem das Kfz-Kennzeichen vermerkt ist, und darf nur mit diesem Einfahrtsschein auf das Festgelände. Außerdem benötigen jetzt alle Fahrzeuginsassen einen personalisierten Zufahrtskontrollbeleg, der nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Zufahrtskontrollbelege werden nur nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung ausgestellt. Bisher musste nur der Fahrer oder die Fahrerin einen Zufahrtskontrollbeleg vorweisen.

Verbot von Rucksäcken und großen Taschen

Das im vergangenen Jahr eingeführte Verbot von Rucksäcken und großen Taschen mit einem Volumen von mehr als drei Litern wird beibehalten. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen, etwa für medizinisches Gerät oder für die Arbeitsausrüstung von Journalistinnen und Journalisten. Kleine Handtaschen bleiben erlaubt. Die Kapazität der Taschenaufbewahrungen rund um das Festgelände wurde im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Um zu verhindern, dass das Verbot umgangen werden kann, wird das Oktoberfest wie im vergangenen Jahr durch einen Zaun gesichert. Die Kontrolle erfolgt durch den Ordnungsdienst an allen Zugängen zum Oktoberfest, einschließlich der Oiden Wiesn.

Um die Sicherheit auf dem Festgelände zu gewährleisten, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes das Recht, Rucksäcke und Taschen jeglicher Größe zu kontrollieren. Sie sind berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern.

Das Mitbringen von Kinderwagen bleibt wie bisher tagsüber in der Regel erlaubt – verboten ist es an Samstagen und am Tag der Deutschen Einheit ganztägig, außerdem an allen übrigen Tagen ab 18 Uhr.

Regelungen für den Trachten- und Schützenzug

Das Kreisverwaltungsreferat erteilt dem Festring München e.V. als Veranstalter des Trachten- und Schützenzugs einen Veranstaltungsbescheid. Die getroffenen Regelungen entsprechen denen des Vorjahres: Die Festzugteilnehmerinnen und Festzugteilnehmer werden ausdrücklich von einigen Verboten befreit. Den Teilnehmern ist das Führen von traditionellen oder historischen Schuss-, Hieb und Stichwaffen erlaubt. Die mitgeführten Schusswaffen dürfen nicht geladen sein.

Betretungsverbote

Im Vorfeld des Oktoberfests hat das KVR bisher 16 gewaltbereiten Personen und 8 Taschendieben für die Dauer des Oktoberfests untersagt, das Festgelände zu betreten, weil sie auf dem Oktoberfest 2016 auffällig geworden waren. Weitere Betretungsverbote werden gegen Personen verhängt, die während des laufenden Oktoberfests auffällig werden. Das KVR und die Polizei haben in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit diesen präventiven Maßnahmen gesammelt, um Straftaten auf dem Festgelände zu verhindern.

Verkehrskonzept, Sperrringe und Parkregelungen

Es gibt einen Mittleren und einen Äußeren Sperrring um das Festgelände. Die Sperren des Mittleren Sperrrings mit Schranken, Betonelementen und Pflanztrögen rund um das Festgelände sind so aufgebaut, dass auch auf den Fußgängerwegen keine Durchfahrt mehr möglich ist. Der Radweg entlang des Festgeländes wird wie im Vorjahr gesperrt, um den Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Raum an den Eingängen zu verschaffen. Fahrräder dürfen auf der Straße fahren. Alle Zugänge sind mit Pollern gesichert. Die Regeln in den Parklizenzgebieten rund um die Theresienwiese bleiben während des Oktoberfests bestehen. Weil wegen des Mittleren Sperrrings Parkplätze wegfallen, sind rund um die Theresienwiese alle Stellplätze im Äußeren Sperrring ausschließlich für Anwohnerinnen und Anwohner mit Parklizenz reserviert. Zusätzlich wurden Teile der angrenzenden Parklizenzgebiete Theresienhöhe und Herzog-Ernst-Platz in die Regelung mit aufgenommen.

Um zu verhindern, dass Fremdparker die Stellplätze der Anwohner belegen, verstärken Polizei und Kreisverwaltungsreferat ihre Kontrollen. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Weitere Informationen im Faltblatt „Oktoberfest 2017 – Verkehrsregelungen“ und auf www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr.

KVR-Kontrollen beim Oktoberfest

Neben den allgemeinen Kontrollen zur Überfüllung der Zelte, Freihaltung der Rettungswege, dem Lieferverkehr und den Ordnungsdiensten führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR vor allem umfangreiche Kontrollen zum Verbraucherschutz durch.

Lebensmittelstände und Festzelte werden täglich überwacht. Kontrolliert werden die Betriebs-, die Produkt- sowie die Personalhygiene und die Dokumentation des betrieblichen Eigenkontrollsystems, die Kennzeichnung, die Anlieferung der Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit. Die Betreiberinnen und Betreiber von Festzelten und Ständen werden schon im Vorfeld bei der Planung der Küchen- und Standbereiche sowie in fachlichen Fragen beraten. Kurz vor Beginn des Oktoberfests prüfen die Kontrolleure, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen in allen Festzelten und bei allen Ständen erfüllt sind.

Das KVR führt täglich stichprobenartig Einschankkontrollen in allen Festzelten und in Mittelbetrieben durch. Die Kontrollen werden mit einem geeichten Messstab direkt an den Schänken durchgeführt. Zwischen Einschenken und Messen müssen mindestens vier Minuten vergangen sein. Anschließend wird die etwaige Fehlmenge zwischen Eichstrich und Bier gemessen. Es wird eine Messtoleranz von bis zu 15 Millimetern unter dem Eichstrich berücksichtigt. Die Festwirte werden bei Verstößen zusammen mit den Schankkellnern in die Pflicht genommen.

Ordnungsdienste auf dem Festgelände

Zusätzlich zu den Ordnerkonzepten der Festzelte gibt es einen Ordnungsdienst-Leiter, der für die Sicherheit auf dem Festgelände zuständig ist. Dieser ist – außerhalb des Hausrechtsbereichs der Festzelte – gegenüber allen anderen Ordnungsdiensten auf dem Gelände weisungsbefugt. Zu seinen Aufgaben gehören das Erstellen eines Ordnerkonzepts für das Festgelände, die Abwehr von Gefahren und die Teilnahme an den täglichen Lagebesprechungen. Der Ordnungsdienst-Leiter wird von den Ordnungsdiensten benannt und hat eine Informationspflicht an den Veranstalter und an die Sicherheitsbehörden.

Überprüfung der Ordnungsdienstkräfte

Es dürfen nur solche Ordnungsdienstkräfte eingesetzt werden, für die das KVR nach einer Sicherheitsüberprüfung einen Ordnerausweis ausgestellt hat. Jede Ordnungsdienstmitarbeiterin und jeder Ordnungsdienstmitarbeiter muss den Ordnerausweis sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück im Brustbereich tragen. Das gilt auch für den Ordnungsdienst auf der Oiden Wiesn.

Zusätzliche Mobilfunkstationen, Notrufmelder und Rettungsfahrzeuge

Um einer Überlastung der Mobilfunknetze vorzubeugen, errichten die Netzbetreiber zusätzliche Mobilfunkstationen. Die Branddirektion installiert 28 Notrufmelder, die auch unabhängig von der Mobilfunkversorgung funktionieren. Der Rettungszweckverband München stellt für das Oktoberfest bis zu drei Notarzteinsatzfahrzeuge, 16 Rettungsfahrzeuge und fünf Krankentransportwagen. Dazu kommen die Einrichtungen des BRK-Sanitätsdienstes zur Versorgung von Kleinverletzungen.

Warn- und Informationssystem KATWARN für das Oktoberfest

Die Integrierte Leitstelle wird konkrete Informationen über sicherheitsrelevante Ereignisse auf dem Oktoberfest über die kostenlose KAT-WARN-Smartphone-App verbreiten. Neben der gezielten Warnung in einem registrierten Bereich oder am aktuellen Aufenthaltsort können die Nutzerinnen und Nutzer speziell Benachrichtigungen zum Oktoberfest abonnieren. Themen-Abo auf www.katwarn.de.

Oktoberfest – Die offizielle App der Stadt München

Die Oktoberfest-Smartphone-App der Stadt enthält einen Geländeplan mit Live-Barometer, wie voll die Zelte gerade sind. Außerdem informiert sie die Besucherinnen und Besucher über alle Eingänge, Gepäckaufbewahrungen, Geldautomaten und Toiletten sowie Öffnungszeiten, Verhaltensregeln und Sicherheitsbestimmungen. Die wichtigsten Inhalte sind auch auf Englisch, Italienisch, Französisch und Spanisch verfügbar.