Sicherheit, Verkehr und Kontrollen beim Oktoberfest 2018

Sicherheit, Verkehr und Kontrollen beim Oktoberfest 2018

München, 19.09.2018. In einer Pressekonferenz hat Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle heute die Maßnahmen zur Sicherheit, zum Verkehr und zu den Kontrollen für das Oktoberfest 2018 vorgestellt. Das Kreisverwaltungsreferat ist während des Oktoberfests mit vier Dienststellen im Servicezentrum auf dem Festgelände vertreten: dem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Lebensmittelüberwachung mit sieben, dem Wiesn-Fundbüro mit 25 und der Wiesn-Feuerwache mit bis zu 26 Dienstkräften. Zusätzlich werden die Integrierte Leitstelle und die umliegenden Feuerwachen personell verstärkt. Am zweiten und dritten Festwochenende unterstützen Bozener Feuerwehrkollegen die Integrierte Leitstelle als Dolmetscher für italienische Anrufer auf der Notrufnummer112.

Sicherheitskonzept des Veranstalters

Zur Sicherheit auf dem Festgelände hat der Veranstalter, das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München, ein schriftliches Konzept erstellt und mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt. Das Sicher- heitskonzept beinhaltet zum Beispiel auch Planungen für die Räumung des gesamten Festgeländes oder von einzelnen Bereichen.

Zusätzliche Mobilfunkstationen, Notrufmelder und Rettungsfahrzeuge

Die Mobilfunknetzbetreiber errichten rund um das Festgelände zusätzliche Funkstationen, um einer Überlastung der mobilen Netze vorzubeugen. Die Branddirektion installiert 26 Notrufmelder, die auch unabhängig von der Mobilfunkversorgung funktionieren. Der Rettungszweckverband München stellt für das Oktoberfest zusätzlich bis zu 3 Notarzteinsatzfahrzeuge, 16 Rettungsfahrzeuge und 3 Krankentransportwagen. Dazu kommen die Einrichtungen der Aicher Ambulanz Union im Servicezentrum auf dem Festgelände zur Versorgung von Kleinverletzungen.

Der Kommunale Außendienst (KAD) in der Oktoberfestzeit

Das Einsatzgebiet des neuen Kommunalen Außendiensts (KAD) schließt sich nordöstlich an das Festgelände an. Während des Oktoberfests ist der KAD mit 40 Streifenkräften am Hauptbahnhof und im südlichen Bahnhofsviertel präsent – täglich von 10 bis 0.30 Uhr. Das Einsatzgebiet umfasst auch die Paul-Heyse-Unterführung und den Karlsplatz.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD sind deutlich erkennbare Ansprechpartner für die Festbesucherinnen und Festbesucher, die für Auskünfte zur Verfügung stehen, bei Ordnungswidrigkeiten einschreiten, Bußgelder verhängen und Platzverweise aussprechen. Die Streifen werden auch darauf achten, dass sich die Gäste insbesondere nach dem Wiesnbesuch nicht selbst gefährden.

Der KAD steht in engem Austausch mit den zuständigen Polizeiinspektionen, der Bundespolizei am Hauptbahnhof und in Kooperation mit U-Bahnwache und DB-Sicherheit. Über Mobilfunk können die KAD-Streifen jederzeit Kontakt mit der Leitstelle der Polizei aufnehmen und Unterstützung anfordern. Weitere Informationen zum Kommunalen Außendienst gibt es auf www.muenchen.de/kad.

Verbot von Rucksäcken und großen Taschen

Es gilt ein Verbot von Rucksäcken und großen Taschen mit einem Volumen von mehr als drei Litern. Kleine Handtaschen sind erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen, etwa für medizinisches Gerät oder für die Arbeitsausrüstung von Journalistinnen und Journalisten. Um zu verhindern, dass das Verbot umgangen werden kann, ist das Oktoberfest mit einem Zaun gesichert. Die Kontrolle erfolgt durch den Ordnungsdienst an allen Zugängen zum Oktoberfest.

Um die Sicherheit auf dem Festgelände zu gewährleisten, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdiensts das Recht, Rucksäcke und Taschen jeglicher Größe zu kontrollieren. Sie sind berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern. Das Mitbringen von Kinderwagen ist ab 18 Uhr verboten. Ganztägig verboten ist es an den drei Samstagen und am Tag der Deutschen Einheit.

Regelungen für den Trachten- und Schützenzug

Die Festzugteilnehmer sind von einigen Verboten befreit. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist das Führen von traditionellen oder historischen Schuss-, Hieb und Stichwaffen erlaubt. Die Schusswaffen dürfen nicht geladen sein.

Beschallungsanlage

Das Festgelände ist mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet, mit der sich das gesamte Areal oder gezielt ansteuerbar auch nur einzelne Bereiche oder Zugänge erreichen lassen. Mit der Beschallungsanlage ist es möglich, alle Besucherinnen und Besucher unmittelbar zu informieren und bei Bedarf Verhaltenshinweise zu geben.

Über die zentrale Steuerung der Beschallungsanlage können vor den Durchsagen die Lautsprecher der Festzelte und der großen Fahrgeschäfte wenn nötig ganz oder abschnittsweise abgeschaltet werden.

Ordnungsdienste auf dem Festgelände

Es dürfen nur Ordnungsdienstkräfte eingesetzt werden, für die das KVR nach einer Sicherheitsüberprüfung einen Ordnerausweis ausgestellt hat. Jede Ordnungsdienstmitarbeiterin und jeder Ordnungsdienstmitarbeiter muss den Ordnerausweis sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück im Brustbereich tragen.

Die Festzelte verfügen jeweils über eigene Ordnerkonzepte. Außerdem gibt es einen Ordnungsdienst-Leiter, der als zentrale Kontaktperson für die Sicherheit auf dem Festgelände zuständig ist. Dieser ist – außerhalb des Hausrechtsbereichs der Festzelte – gegenüber allen anderen Ordnungsdiensten auf dem Gelände weisungsbefugt. Der Ordnungsdienst-Leiter wird von den Ordnungsdiensten benannt und hat eine Informationspflicht an den Veranstalter und an die Sicherheitsbehörden.

Warn- und Informationssystem KATWARN für das Oktoberfest

Die Integrierte Leitstelle wird konkrete Informationen über sicherheitsrelevante Ereignisse auf dem Oktoberfest über die kostenlose KAT-WARN-Smartphone-App verbreiten. Neben der gezielten Warnung in

einem registrierten Bereich oder am aktuellen Aufenthaltsort können die Nutzerinnen und Nutzer speziell Benachrichtigungen zum Oktoberfest abonnieren. Themen-Abo auf www.katwarn.de.

Verkehrskonzept, Sperrringe und Parkregelungen

Es gibt einen Mittleren und einen Äußeren Sperrring um das Festgelände. Die Sperren des Mittleren Sperrrings mit Schranken, Betonelementen und Pflanztrögen rund um das Festgelände sind so aufgebaut, dass auch auf den Fußgängerwegen keine Durchfahrt möglich ist. Der Radweg entlang des Festgeländes ist gesperrt, um den Fußgängern mehr Raum zu verschaffen. Fahrräder dürfen auf der Straße fahren. Alle Zugänge sind mit Pollern gesichert.

Die Regeln in den Parklizenzgebieten rund um die Theresienwiese bleiben während des Oktoberfests bestehen. Weil wegen des Mittleren Sperrrings Parkplätze wegfallen, sind rund um die Theresienwiese alle Stellplätze im Äußeren Sperrring ausschließlich für Anwohner mit Parklizenz reserviert. Auch Teile der angrenzenden Parklizenzgebiete Theresienhöhe und Herzog-Ernst-Platz sind in die Regelung einbezogen.

Um zu verhindern, dass Fremdparker die Stellplätze der Anwohner belegen, verstärken Polizei und Kreisverwaltungsreferat ihre Kontrollen. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge können auch abgeschleppt werden. Weitere Informationen gibt es in der offiziellen Oktoberfest-App der Landeshauptstadt München und auf www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr.

Parkplätze für Reisebusse

Dieses Jahr gibt es wegen der begonnenen Bauarbeiten für das Münchner Volkstheater den Busparkplatz auf dem Viehhof an der Zenettistraße nicht mehr.

Für Reisebusse stehen weiterhin der zentrale Busparkplatz an der Hansastraße und die ausgewiesenen Stellplätze an der Tübinger Straße, beidseitig zwischen Garmischer Straße und Westendstraße, zur Verfügung. Die Belegsituation der Parkplätze wird über den Verkehrsfunk bekannt gegeben. KVR und Polizei weisen darauf hin, dass das Aus- und Einsteigenlassen direkt am Festgelände im Straßenbereich nicht erlaubt ist. Sollten die in der Nähe gelegenen Parkplätze voll sein, sind die Busparkplätze am Messegelände Riem oder in Fröttmaning anzufahren. Der Weg zum Festgelände ist von dort problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

Trennung des Lieferverkehrs und des Besucherverkehrs

Das Festgelände ist für Besucherinnen und Besucher nachts von 1.30 bis morgens 9 Uhr gesperrt. In dieser Zeit darf der Lieferverkehr das Gelände befahren. Um 9 Uhr muss der Lieferverkehr das Gelände verlassen haben, danach öffnet das Oktoberfest für die Besucherinnen und Besucher. Es gibt keine zeitliche Überschneidung des Besucherverkehrs und des Lieferverkehrs.

Jedes einzelne Lieferfahrzeug benötigt einen Einfahrtschein, auf dem das Kfz-Kennzeichen vermerkt ist, und darf nur mit diesem Einfahrtschein auf das Festgelände. Außerdem benötigen alle Fahrzeuginsassen einen personalisierten Zufahrtskontrollbeleg, der nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Zufahrtskontrollbelege werden nur nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung ausgestellt.

Kontrollen zu Sicherheit und Verbraucherschutz

Jeden Tag sind bis zu sechs Beamte vom vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr gemeinsam mit Kontrolleuren vom Veranstaltungs- und Versammlungsbüro auf dem Festgelände und überprüfen die Flucht- und Rettungswege.

Außerdem führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR umfangreiche Kontrollen zum Verbraucherschutz durch: Lebensmittelstände und Festzelte werden täglich überwacht.

Kontrolliert werden die Betriebs-, die Produkt- sowie die Personalhygiene und die Dokumentation des betrieblichen Eigenkontrollsystems, die Kennzeichnung, die Anlieferung der Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit. Die Betreiberinnen und Betreiber von Festzelten und Ständen werden schon im Vorfeld bei der Planung der Küchen- und Standbereiche sowie in fachlichen Fragen beraten. Kurz vor Beginn des Oktoberfests prüfen die Kontrolleure, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen in allen Festzelten und bei allen Ständen erfüllt sind.

Das KVR führt täglich stichprobenartig Einschankkontrollen in allen Festzelten und in Mittelbetrieben durch. Die Kontrollen werden mit einem geeichten Messstab direkt an den Schänken durchgeführt. Zwischen Einschenken und Messen müssen mindestens vier Minuten vergangen sein. Anschließend wird die etwaige Fehlmenge zwischen Eichstrich und Bier gemessen. Es wird eine Messtoleranz von bis zu 15 Millimetern unter dem Eichstrich berücksichtigt. Die Festwirte werden bei Verstößen zusammen mit den Schankkellnern in die Pflicht genommen, wiederholte Verstöße ziehen Bußgeldbescheide nach sich.

Zusätzlich haben sich die Festwirte nun verpflichtet, regelmäßig auch eigene Kontrollen durchführen, nachvollziehbar zu dokumentieren und die Messprotokolle dem Kreisverwaltungsreferat vorlegen.

Betretungsverbote

Im Vorfeld des Oktoberfestes hat das KVR bisher 28 gewaltbereiten Personen, 12 Taschendieben und einer Person aufgrund eines sexuellen Übergriffs für die Dauer des Oktoberfests untersagt, das Festgelände zu betreten, weil sie auf dem Oktoberfest 2017 auffällig waren. Weitere Betretungsverbote werden gegen Personen verhängt, die während des laufenden Oktoberfests auffällig werden. KVR und Polizei haben in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit diesen präventiven Maßnahmen gesammelt, um Straftaten auf dem Festgelände zu verhindern.