Sicherheitsreport 2018: Polizeieinsatz mit Schwerpunktkontrollen am Hauptbahnhof und dessen Umfeld

Symbolbild

Die regelmäßigen Schwerpunktkontrollen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs sowie dessen weit gefassten Umfeld werden im Jahr 2019 fortgeführt. Seit Januar 2019 zeigte das Polizeipräsidium durch diese Maßnahmen kontinuierliche Präsenz und generierte dadurch einen hohen Überwachungsdruck auf potentielle Straftäter.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum (Januar 2019 bis Mai 2019) an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten beinahe 2.000 (vorwiegend präventive) Personenkontrollen durchgeführt. Rund 400 Personen musste aus unterschiedlichen Gründen ein vorübergehender Platzverweis erteilt werden. Eine Person musste außerdem auf Grund ihres äußerst aggressiven Verhaltens zeitweilig in Gewahrsam genommen werden. Nicht zuletzt hieran zeigt sich, dass die durchgehende Präsenz der Münchner Polizei – seit Juli 2018 mit zusätzlicher Unterstützung durch den Kommunalen Außendienst (KAD) – ein frühzeitiges Einschreiten gegen Verursacher von Sicherheits- und Ordnungsstörungen möglich macht und somit einige Straftaten bereits vor ihrer Entstehung verhindert werden können. Insgesamt wurden dadurch außerdem 80 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt. Unter den elf weiteren festgestellten Straftaten befanden sich lediglich zwei Körperverletzungsdelikte. Bei rund 50 Personen war auf Grund einer bestehenden Fahndungsnotierung (zumeist zur Aufenthaltsermittlung) eine weitergehende Überprüfung notwendig.

Am Donnerstag, 06.06.2019, fand zudem in Kooperation mit der Bundespolizei, dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München und dem Hauptzollamt München – Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein weiterer umfangreicher Schwerpunkteinsatz statt. Dies ist die erste derartige Großkontrolle im Jahr 2019.

Im Gesamtverlauf der seit den Vormittagsstunden durchgeführten Kontrollen wurden rund 460 Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen durchgeführt. Beinahe 115 dieser Personen musste ein Platzverweis erteilt werden. Eine Person wurde in Gewahrsam genommen. Außerdem wurden drei Personen bereits mit einem bestehenden Haftbefehl (unter anderem wegen Diebstahl) gesucht und konnten durch die intensiven Kontrollmaßnahmen festgenommen werden.

In 12 Fällen konnten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt werden. Davon besteht zumindest bei einem Delikt der Verdacht des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Bei den sechs weiteren registrierten Straftaten handelte es sich überwiegend um ausländerrechtliche Verstöße.

Im Rahmen dieser Großkontrolle konnte kein Verstoß gegen das (vom Kreisverwaltungsreferat München aus unterschiedlichen Gründen erlassene) Aufenthaltsverbot festgestellt werden. Ein Verstoß gegen das seit Januar 2017 geltende nächtliche (22:00 – 06:00 Uhr) Alkoholverbot wurde in zwei Fällen registriert und zur Anzeige gebracht.

Bei den durchgeführten Gewerbekontrollen im Bereich der Sonnenstraße und Landwehrstraße wurden bei zwei Betrieben Unregelmäßigkeiten bei den Stundenaufzeichnungen festgestellt. Es wird daher diesbezüglich sowie beim Gewerbebetrieb in der Sonnenstraße zudem hinsichtlich eines Verstoßes unter dem Aspekt des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns ermittelt.

Bei den bis in die Nachtstunden andauernden Kontrollen waren im Gesamtverlauf insgesamt über 150 Einsatzkräfte der Polizei München, Bundespolizei, des Kommunalen Außendienstes und des Hauptzollamts München – Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligt.

Weiterhin bitten wir die Münchner Bevölkerung, verdächtige Wahrnehmungen und Auffälligkeiten unverzüglich dem Polizeinotruf 110 zu melden. Nur so kann ein schnelles Eingreifen der Polizei bei Sicherheits- oder Ordnungsstörungen gewährleistet werden.

Ein besonderer Dank gilt wieder der Münchner Bevölkerung, welche viel Verständnis und Unterstützung für die Schwerpunktkontrollen entgegen bringt.