Smartphone-Video zeigt Gefährliche Körperverletzung

Smartphone-Video zeigt Gefährliche Körperverletzung
Foto: Bundespolizei

Hauptbahnhof: Streit unter Wohnsitzlosen eskaliert

Ein Streit unter stark alkoholisierten Wohnsitzlosen und die sich daraus ergebende körperliche Auseinandersetzung am Mittwochabend (27. Mai) im Hauptbahnhof konnte dank Handy-Video eines Zeugen schnell aufgeklärt werden.

Durch einen RTW-Einsatz am Ausgang Arnulfstraße des Hauptbahnhofes erfuhr die Bundespolizei von einer Körperverletzung. Vor Ort wurde ermittelt, dass es gegen 21 Uhr am Ausgang zu Streitigkeiten zwischen zwei Wohnsitzlosen gekommen war. Dabei soll ein 47-jähriger Ungar einem 31-jährigen Landsmann geschlagen und getreten haben. Während Sanitäter den 31-Jährigen auf Verletzungen untersichten, konnten Beamten bei Fahndungsmaßnahmen den 47-Jährigen kurze Zeit später im Hauptbahnhof im, wegen der Baumaßnahmen verbliebenen Teil der ehemaligen Schalterhalle vorläufig festnehmen.

Ein unbeteiligter 26-jähriger Deutscher aus der Au filmte den Tathergang und stellte die Aufnahmen der Bundespolizei zur Verfügung.

Nach Sichtung der Aufzeichnung und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde beim 47-Jährigen, bei dem eine Atemalkoholmessung 3,08 Promille ergab, sowohl eine Blutentnahme als auch die Haftrichtervorführung wegen Gefährlicher Körperverletzung für den Folgetag angeordnet.

Sein mit 3,97 Promille alkoholisierter Landsmann war aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage sich den tätlichen Angriffen zu erwehren – wurde auch noch getreten, als er wehrlos am Boden lag. Bei ihm war nur eine leichte

Hautabschürfung im Gesicht diagnostiziert worden. Aufgrund von Sprachproblemen äußerte er gegenüber den Beamten mittels Gestik, dass er Schmerzen am Oberkörper und Kopf verspürt. Aufgrund der starken Alkoholisierung beider Beteiligter ist nicht bekannt geworden, woran sich der Streit entzündet hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen hatte sich der 31-Jährige soweit erholt, dass er seinen Weg selbstständig fortsetzen konnte.