So einfach funktioniert es: Die Übergangsregelungen zur MVV-Tarifreform im Überblick

Die Übergangsregelungen zur MVV-Tarifreform im Überblick
Foto: © 2017 MVV GmbH

Am kommenden Sonntag, 15. Dezember 2019, tritt der reformierte MVV-Tarif in Kraft, die neue Tarifstruktur gilt. In einer Übergangsphase werden Fahrkarten des bisherigen und des neuen Tarifs parallel im Umlauf sein. Um den Fahrgäste die Umstellung zu erleichtern, wurden einfache und unbürokratische Regelungen gefunden. Anbei ein Überblick dieser Bestimmungen:

  1. Abonnements und JobTickets
  • Grundsätzlich gilt für Abonnements: Die Umstellung erfolgt automatisch – Chipkarten werden im Hintergrund umgestellt und müssen nicht ausgetauscht werden, Papierfahrkarten werden per Post zugestellt.

Die Prüfung des neuen Geltungsbereiches obliegt den Kunden selbst, da die Abocenter  die genau benötigte Fahrtstrecke des Kunden nicht kennen und so nur eine systematische Umstellung erfolgen kann. Da sich die alten und neuen Geltungsbereiche zum Teil deutlich unterscheiden, sollten Abo-Kunden ihren Geltungsbereich überprüfen und falls erforderlich über die Kundenportale oder die Kundencenter der Verkehrsunternehmen anpassen lassen. Tipp: Über den MVV-TarifCheck lässt sich der neue Geltungsbereich ganz einfach online prüfen.

Beispiel: IsarCard 9Uhr, Kunde mit der Fahrtstrecke Starnberg – München. Der Geltungsbereich heute ist Gesamtnetz, damit wird das Abo automatisch auf den Geltungsbereich M – 6 umgestellt. Möchte der Kunde weiterhin nur diese Fahrstrecke nutzen, kann er den Geltungsbereich  auf die Tarifzonen M – 2 ändern lassen.

  • Abonnenten dürfen ihr Abonnement ab dem 15.12.2019 in den neuen Geltungsbereichen nutzen.

Beispiel: Ein IsarCard-Abonnement für die Zeitkartenringe 1 – 2 ist ab dem 15.12.2019 in der Zone M gültig.

  • Alle Abonnenten erhalten bis zum 1.1.2020 ein neues Ticket mit den neuen Geltungsbereichen. Abonnements mit jährlicher Zahlung, die billiger werden, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrags. Diese erfolgt voraussichtlich im Februar.
  1. Fahrkarten, die weiterhin oder ab 15.12.2019 im neuen Geltungsbereich gültig sind:
  • Vor dem 15.12.2019 entwertete Fahrkarten können bis zum Ablauf der tariflich festgelegten Geltungsdauer weiter genutzt werden (z.B. 3-Tage-Tageskarten, CityTourCard, München Card),
  • Wochen- und Monatskarten, die vor dem 15.12.2019 gültig sind, dürfen bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer in den neuen Geltungsbereichen genutzt werden.

Beispiel: Am 5.12.2019 wird eine Monatskarte für die Ringe 1 – 3 gekauft. Diese Monatskarte ist ab dem 15.12.2019 in der Zone M gültig.

  • Abonnenten dürfen ihr Abonnement ab dem 15.12.2019 in den neuen Geltungsbereichen nutzen.

Beispiel: Ein IsarCard-Abonnement für die Zeitkartenringe 1 – 2 ist ab dem 15.12.2019 in der Zone M gültig. Ab dem 1.1.2020 ist für die Fahrten in der Zone M das neu zugesandte Ticket zu verwenden.

  • Fahrrad-Tageskarten: An den bisherigen Regelungen zur Fahrradmitnahme ändert sich nichts, das Ticket gilt auch künftig im MVV-Gesamtnetz (M – 6).
  1. Fahrkarten, die ab dem 15.12.2019 zum bisherigen Tarif nicht mehr genutzt werden können:
    • Einzelfahrkarten
    • Single-Tageskarten
    • Gruppen-Tageskarten
    • U21-Angebot mit der bisherigen Streifenkarte

Die aufgeführten nicht mehr gültigen Fahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, können bei den Kundencentern im MVV in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31.03.2020 kostenlos erstattet werden.

  1. Fahrkarten, die bis 31.03.2020 aufgebraucht werden können:
    • Einzelfahrkarte Kind
    • Einzelfahrkarte Kurzstrecke
    • Streifenkarte: Erwachsene und Kinder von 6 – 14 Jahren dürfen die Streifenkarte bis Ende März 2020 aufbrauchen. Jugendliche von 15 – 21 Jahren nutzen bitte nur noch die neue Streifenkarte U21.
    • Kinder-Tageskarte Gesamtnetz
  1. Regelung für Sperrzeiten ab dem 15.12.2019 bei der bisherigen IsarCard60:

Die Sperrzeit für Kunden mit einer IsarCard60 wird zwischen dem 15.12.2019 und dem 14.01.2020 aufgehoben.

Die neue IsarCard65 hat keine Sperrzeit und kann ab dem Alter von
65 Jahren genutzt werden.

  1. Übergangsregelungen für Abonnenten der IsarCard60:

Für die bisherigen Abonnenten der IsarCard60 gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze von 65 Jahren:

    • Das Angebot heißt IsarCard65-Übergang.
    • Die Abonnenten können das Angebot ab 01.01.2020 in den neuen Geltungsbereichen und mit den neuen Preisen als IsarCard65-Übergang, jedoch mit einer Sperrzeitregelung weiterhin nutzen.
    • Die Sperrzeitregelung lautet wie bisher: Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr, außer in den bayerischen Schulferien und an Feiertagen.
    • Für Fahrten in der Sperrzeit sind Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs zu kaufen; das bisherige „Zustempeln“ in der Sperrzeit mit der halben Streifenanzahl pro Tarifzone mit der Streifenkarte ist nicht mehr möglich.
    • Eine übertragbare IsarCard65-Übergang hat auch dann eine Sperrzeit, wenn sie von einer Person über 65 Jahre genutzt wird.

Mit dieser Übergangsregelung wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit der bestehende IsarCard60-Abo-Kunden zwischen 60 und 64 Jahren weiterhin ihr Abo in den neuen Geltungsbereichen nutzen können.

  1. Übergangsregelungen für die Inhaber des München-Passes der Landeshauptstadt München:

Die bisher gekauften besonderen MVV-Tageskarten der Landeshauptstadt München mit dem Zusatz „mit MÜNCHEN-PASS (2019)“ auf der Vorderseite und dem Gültigkeitsaufdruck „bis 31.03.2020“ können so lange in den neuen Geltungsbereichen aufgebraucht werden:

  • Beim Aufdruck Innenraum ist dies die Zone M
  • Beim Aufdruck Gesamtnetz ist dies die Zone M – 6
  1. Änderungen beim München Pass des Sozialreferats der Landeshauptstadt München

Im Zusammenhang mit der Tarifreform muss der bisherige München-Pass für den Kauf der IsarCard S (Sozialticket) ab Januar 2020 ausgetauscht werden. Grund: Der Kauf der Monatskarte für den Januar 2020 kann wegen der Tarifreform nur mit einer neuen Kontrollnummer (Ticketcodierung) erfolgen, die gleichzeitig auch die neue Passnummer ist.

  • Die Ausgabe des neuen München-Passes der Landeshauptstadt München erfolgt ab dem 16.12.2019 bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München. Die Kunden eines München-Passes wenden sich bitte an die oben genannten Stellen.
  • Kunden eines München-Passes, die bereits vor der Neuausgabe der Pässe eine neue IsarCard S kaufen möchten, können bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration einen Aufkleber auf dem bisherigen grünen München-Pass mit der neuen Kontrollnummer erhalten.
  • Mit dem neuen München-Pass oder mit dem bisherigen München-Pass mit Aufkleber ist ein Kauf der Monatskarte Januar 2020 über Automaten und Verkaufsstellen möglich.