So lässt sich das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz reduzieren

Symbolbild

Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko – auch am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können viel dazu beitragen, die Gefahr von Corona-Infektionen zu reduzieren. Die wichtigsten Regeln und Empfehlungen für Beschäftigte: 

Nutzen Sie das Recht auf Homeoffice

Kontakte zu vermeiden, ist derzeit besonders wichtig. Das betrifft auch den Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, wenn immer möglich, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Arbeiten von zu Hause reduziert das Risiko von Ansteckungen nicht nur ganz konkret am Arbeitsplatz, sondern auch in der Mittagspause oder auf dem Weg zur Arbeit – etwa in Bus und Bahn. Damit schützen Sie sich selbst, Ihre Familie sowie die Gesundheit von anderen, deren Tätigkeit kein Homeoffice zulässt.

Weitere Informationen zur Homeoffice-Regelung finden Sie hier.

Wenn kein Homeoffice möglich ist: Halten Sie Abstand

Achten Sie darauf, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen jederzeit eingehalten wird. Dies gilt auch in Kantinen und Pausenräumen. In Betrieben ab zehn Beschäftigten muss möglichst in kleinen, festen Gruppen gearbeitet werden. Die Gruppen sollten untereinander keinen Kontakt haben. Das hilft, Infektionen zu minimieren und sorgt dafür, dass eine mögliche Quarantäne nur auf einen kleinen Kreis beschränkt bleibt. So werden letztlich Betriebsschließungen vermieden.

Verzichten Sie auf persönliche Treffen oder Konferenzen

In Innenräumen breiten sich die Viren besonders leicht aus. Daher schreibt die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, dass „betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen auf ein Minimum“ zu reduzieren sind. Werden Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist dies nicht möglich, müssen alternative Maßnahmen getroffen werden, zum Beispiel medizinische Masken (OP-Masken) angeboten werden.

Nutzen Sie das Testangebot

Unerkannte Infektionen ohne Symptome sind ein großes Risiko am Arbeitsplatz. Tests helfen dabei, Infektionen zu erkennen und so das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche

Wichtig: Antigen-Schnelltests können zwar eine größere Sicherheit bei Kontakten bieten, dennoch müssen auch bei einem negativen Testergebnis alle Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Weitere Informationen zum verpflichtenden Testangebot finde Sie hier.

Tragen Sie eine Maske

Arbeitgeber müssen medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) zur Verfügung stellen, wenn

  • sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum aufhalten und nicht sichergestellt werden kann, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen,
  • der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder
  • wenn Wege vom und zum Arbeitsplatz innerhalb von Gebäuden zurückgelegt werden müssen.

Bei einigen Tätigkeiten müssen FFP2-Atemschutzmasken oder vergleichbare Typen angeboten werden. Etwa wenn an einem Arbeitsplatz mit einem erhöhten Ausstoß von Aerosolen zu rechnen ist, zum Beispiel, weil sehr laut gesprochen wird oder wenn eine anwesende Person keine Maske tragen kann.

Weitere Informationen

Das Bundesarbeitsministerium beantwortet viele wichtige Fragen zur Homeoffice-Pflicht, zu Tests am Arbeitsplatz und weiteren Corona-Regeln.

Viele Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Corona-Pandemie finden Sie auch in den FAQ. 

Tipps und Ratschläge eines Psychologen für die Arbeit im Homeoffice können Sie hier nachlesen.