Der Vorstand der SolarWorld AG ist nach umfassender Prüfung heute zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht, die Gesellschaft damit überschuldet ist und somit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird vor diesem Hintergrund die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft.
Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen.