Soloselbständigenprogramm für Künstler*innen und Kulturschaffende in Bayern wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert!

Seit Dezember 2020 läuft das Soloselbständigenprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (STMWK), für das sich der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) gemeinsam mit weiteren Berufsverbänden der Künste in Bayern als Vertretung der Tanzszene eingesetzt hat. Heute kündigte Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung die dringend erwartete Verlängerung des Hilfsprogrammes bis zum 30. Juni 2021 an:

Ab Ende Februar können Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 Anträge für eine Finanzhilfe von bis zu 1.180€ im Monat als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen.

Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausüben (wie z.B. Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen und Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.) können darüber hinaus noch bis zum 31. März rückwirkende Finanzhilfen für Oktober bis Dezember 2020 beantragen. Die Bayerische Soloselbständigenhilfe ist mit den Hilfsprogrammes des Bundes (z.B. sogenannte November- und Dezemberhilfe) kumulierbar.

Walter Heun, 1. Vorsitzender des BLZT zeigt sich erleichtert über die Verlängerung und appelliert weiterhin an alle Betroffenen der Tanzszene, die Soloselbständigenhilfe in Anspruch zu nehmen: „Die Verlängerung des Soloselbständigenprogrammes war dringend notwendig, um den Künstler*innen und Vertreter*innen der Tanzszene, die von der Krise und auch den Lockdown-Maßnahmen nach wie vor besonders stark betroffen sind, überhaupt eine Perspektive in ihrem künstlerischen Berufsfeld zu geben. Fehlende Planungssicherheit und die Tatsache, dass viele Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich bei vergangenen Hilfsprogrammen durchs Raster fielen, erschwerte den Betroffenen in den letzten Monaten die Situation enorm. Unsere Künstler*innen sind unersetzlich, es muss deshalb oberste Priorität haben, die Existenz der soloselbständigen Künstler*innen zu sichern. Die Verlängerung der Maßnahmen ist deshalb ein wichtiges Statement der Bayerischen Staatsregierung für die Freie Szene in Bayern und deren Erhalt in und nach der Corona-Krise. Der BLZT dankt daher an dieser Stelle noch einmal Kunstminister Bernd Sibler und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (STMWK) für die produktive Zusammenarbeit mit dem BLZT und den weiteren Verbänden des Begleitgremiums, die nichts weniger als die Rettung der Freien Künste in Bayern zum Ziel hat. Jetzt liegt es an allen Betroffenen, die Hilfen in Anspruch zu nehmen und weiterhin Anträge zu stellen.“

Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und für die Monate Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen.