Sozialreferat kritisiert überstürztes Vorgehen des Freistaats bei der FFP2-Maskenpflicht

Sozialreferat kritisiert überstürztes Vorgehen des Freistaats bei der FFP2-Maskenpflicht

Der Freistaat hat angekündigt, 2,5 Millionen FFP2-Masken für bedürftige Menschen zur Verfügung zu stellen. Bedürftig sind laut Freistaat dabei die Empfänger*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Obdachlose und Nutzer*innen von Tafeln.

Nicht als bedürftig aufgeführt sind vom Freistaat dagegen Menschen, die Leistungen nach dem Aslybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „In München gibt es rund 2.900 Personen über 14 Jahre, die auf diese Leistungen angewiesen sind. An diese Menschen, die zum großen Teil auch noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, keine FFP2-Masken auszugeben ist aus meiner Sicht ein Unding. Außerdem gibt es natürlich eine Vielzahl von Menschen, die keine Leistungen beziehen, die aber trotzdem am Rand der Armutsgrenze leben. Diese Menschen hat der Freistaat offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt. Genauso wenig, wie vulnerable Gruppen, die besonders geschützt werden müssen oder die Menschen, die in Einrichtungen der freien Wohlfahrt täglich Menschen in sozialen Notlagen betreuen und die auch dringend auf einen Schutz durch FFP2-Masken angewiesen wären.“

Auch logistische Fragen, wie etwa die Verteilung der Masken an Bedürftige erfolgen soll, habe der Freistaat bisher nicht ausreichend beantwortet.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der Freistaat hat mit seiner kurzfristigen und unabgesprochenen Ankündigung größtmögliches Chaos ausgelöst. Es ist weder geklärt, wie die Masken verteilt werden sollen, noch scheint sich der Freistaat wirklich fundierte Gedanken gemacht zu haben, wo die Maskenpflicht gelten soll und wo nicht. Auch die Rolle von Einrichtungen der freien Wohlfahrt hat der Freistaat in seine Überlegungen offensichtlich nicht einbezogen.“