Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfe auf

Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfe auf
Symbolbild

Die Landeshauptstadt München stockt die Regelsätze der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) auch im kommenden Jahr freiwillig auf. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung höhere Regelsätze berücksichtigt als die von der Bundesregierung bundeseinheitlich festgesetzten.
Für Regelbedarfsstufe 1 bedeutet dies beispielsweise eine Anhebung des Regelsatzes zum Januar 2022 von bisher 468 Euro auf 471 Euro.

Zum Vergleich: Der bundeseinheitliche Regelsatz in Regelbedarfsstufe 1 wird von bisher 446 Euro auf 449 Euro erhöht. Die Landeshauptstadt München investiert damit knapp 5,5 Millionen Euro zusätzlich in Sozialhilfeleistungen. Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Das Bundeskabinett hat im September 2021 die Erhöhung der bundeseinheitlichen Regelsätze zum 1. Januar 2022 beschlossen. Basis hierfür bildet ein Mischindex aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 Prozent) und der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer*in (30 Prozent).

Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019. Als Ergebnis dieser Vergleichsberechnungen beläuft sich die Preis- und Lohnentwicklung im Betrachtungszeitraum lediglich auf 0,67 Prozent. Die abweichende Regelsatzfestsetzung beruht auf einem wissenschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2012. Danach sind die Lebenshaltungskosten in München höher als in weiten Teilen der Bundesrepublik.