Stadt stundet coronageschädigten Betrieben die Gewerbesteuer

Stadt stundet coronageschädigten Betrieben die Gewerbesteuer
Symbolbild

Die Stadtkämmerei bietet den Münchner Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, eine Stundung, Aus- oder Herabsetzung der fälligen Gewerbesteuervorauszahlungen an sowie eine Stundung anderer fälliger Leistungen.

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen
Das erleichterte Verfahren bei den Gewerbesteuervorauszahlungen ermöglicht es Gewerbesteuerpflichtigen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation direkt bei der Stadt München die Anpassung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen. Hier reicht seit März 2020 die plausible Angabe der nicht unerheblich Corona-bedingten Betroffenheit (zum Beispiel Schließung des Gewerbebetriebs, Umsatzeinbruch wegen Corona etc.). Unter https://t1p.de/Stundung ist auf der Webseite der Stadtkämmerei ein Antragsformular hinterlegt. Alternativ kann ein entsprechender Antrag auch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden, das die Information an die Stadtkämmerei weiterleitet.

Stundung fälliger Leistungen
Zahlungspflichtige, die von den Auswirkungen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, und die deshalb Schwierigkeiten haben, fällige Zahlungen an die Stadt München zu leisten, können eine Stundung der Forderungen bei der Stadtkämmerei beantragen. In dem Antrag soll dargelegt werden, worin die unmittelbare Corona-Betroffenheit liegt und ob für die Dauer der Stundung Teilzahlungen geleistet werden können. Die Stadtkämmerei prüft dann die Schlüssigkeit des Antrags, fehlende Angaben werden gegebenenfalls beim Antragsteller noch eingeholt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.

Für die Stundung fälliger Zahlungen reicht ein formloser Antrag mit Angabe der dreizehnstellige Kassenkonto-Nummer an:
Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, Stadtkasse SKA 3.2, Postfach 20 19 51, 80019 München, E-Mail: kf.stadtkasse.ska@muenchen.de. Stadtkämmerer Christoph Frey: „Selbstverständlich unterstützt die Stadt Münchner Betriebe, bei denen durch die Corona-Krise unverschuldet ein finanzieller Engpass aufgetreten ist mit unbürokratischen Hilfen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. So werden die Corona-bedingten vereinfachten Steuerstundungen in Einklang mit den Bund-Länder-Festlegungen derzeit bis 30. Juni 2021 gewährt.“