Stadt und Landkreis München: Neue Schockanruf-Variante – Tatopfer überweisen Schadenssumme an organisierte Callcenterbetrüger

Symbolbild

Im Tatzeitraum von Dienstag, 11.05.2021, bis Donnerstag, 13.05.2021 kam es im Stadtgebiet München und im Landkreis München zu drei vollendeten Schockanruftaten, bei denen die bislang unbekannten Täter die arglosen und gutgläubigen Tatopfer zur Überweisung von hohen Schadenssummen anleiteten.

Diese Vorgehensweise mit den Überweisungen ist eine neue Variante im Bereich
Callcenterbetrug.

Nachdem die Tätergruppierungen nach dem telefonischen Kontakt zu ihren Tatopfern die Tatbeute (Schmuck, Wertgegenstände und Bargeld) bislang ausschließlich bei ihren Opfern persönlich durch sogenannte Abholer oder an zuvor vereinbarten Verstecken abholten, leiteten sie in diesen drei Fällen ihre Opfer gezielt dazu an, die Schadenssumme per Überweisung an die Tätergruppierung vorzunehmen.

Fall 1:
Am Dienstag, 11.05.2021, gegen 14:00 Uhr, erhielt eine über 70-jährige Münchnerin einen Anruf durch eine bislang unbekannte weibliche Täterin. Die Anruferin gab sich im Rahmen des Telefonats als die Tochter der Seniorin aus, teilte ihr auf diesem Wege mit, dass sie angeblich einen Unfall verursacht habe.

Im Anschluss daran übernahm ein bislang unbekannter männlicher Täter das Gespräch
und gab sich als vermeintlicher Polizeibeamter aus. Im weiteren Verlauf gab der falsche
Polizeibeamte vor, dass die über 70-Jährige umgehend einen fünfstelligen Betrag als Kaution für ihre vermeintliche Tochter auf ein deutsches Konto zu überweisen hätte.
Die Seniorin kam dieser Forderung nach und erhielt von dem männlichen Täter nach der
Überweisung auch telefonisch eine Rückmeldung, dass das Geld überwiesen wurde. Nachdem sich die vermeintliche Tochter jedoch nicht wie zuvor abgesprochen bei der über 70-Jährigen meldete, wandte sie sich an die Polizei, wodurch der Betrugsfall bekannt wurde.

Fall 2:
Am Dienstag, 11.05.2021, gegen 15:00 Uhr, erhielt ein 68-Jähriger aus dem Landkreis München einen Telefonanruf durch einen unbekannten männlichen Täter, der sich als Sohn des 68-Jährigen ausgab und mitteilte, dass er soeben einen Verkehrsunfall gehabt habe.

Anschließend übernahm eine unbekannte weibliche Täterin das Telefonat, gab sich gegenüber dem 68-Jährigen als Polizistin aus. Darüber hinaus teilte sie dem Rentner mit, dass der vermeintliche Sohn einen Verkehrsunfall verursacht hätte, bei dem ein Radfahrer zu Tode kam. Im weiteren Verlauf forderte die unbekannte weibliche Täterin einen fünfstelligen Eurobetrag als Kaution für den Sohn.

Der arglose Rentner überwies auf Anweisung der Täterin einen fünfstelligen Betrag auf ein deutsches Konto und stellte erst später fest, dass er einem Betrug aufgesessen war.

Fall 3:
Am Donnerstag, 13.05.2021, gegen 19.00 Uhr, erhielt eine über 70-Jährige aus dem Landkreis München einen Anruf durch eine bislang unbekannte weibliche Anruferin. Hierbei gab sich die Anruferin als Polizistin aus und teilte der Seniorin mit, dass deren Tochter angeblich einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht habe.

Auch in diesem Fall sollte zur Abwendung einer angeblichen Inhaftierung der vermeintlichen Tochter eine entsprechende Kautionszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages durch die Seniorin geleistet werden.

Nachdem die Seniorin zur Zahlungsabwicklung ihre persönlichen Kontodaten an die bislang unbekannten Täter übermittelt hatte, merkte sie in der Folge mehrere Abbuchungen in einer Gesamthöhe von mehreren Zehntausend Euro von ihrem Konto, welche auf ein ihr unbekanntes deutsches Konto verfügt wurden. Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die AG Phänomen geführt.

Hinweis der Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden oft den Trick, dass sie die Angerufenen
über vermeintliche Unfälle informieren. Auch geben sie sich als vermeintliche Kinder der
Angerufenen aus und teilen meist tödlich ausgehende Verkehrsunfälle mit (sogenannter
Schockanruf).

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110 oder
bei ihren Verwandten, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten oder dem Verwandten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren
können.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen
unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei
Ihnen angerufen hat.

Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit!