Stadtkämmerei: Fristen für die Hunde- und Zweitwohnungsteuer

Stadtkämmerei: Fristen für die Hunde- und Zweitwohnungsteuer
Symbolbild

Die Stadtkämmerei weist nach dem Jahreswechsel auf folgende Fristen für die Hunde- und die Zweitwohnungsteuer sowie auf neue Online-Services hin. Die Zweitwohnungsteuer erhöht sich auf 18 Prozent.

Frist für Hundesteuer
Die Hundesteuer für 2022 muss bis spätestens Montag, 17. Januar 2022, bei der Stadtkasse eingegangen sein, um Säuminiszuschläge und Mahn- kosten zu vermeiden. Möglich ist dies durch Einzahlung und Überweisung auf die bekannten Konten der Stadtkämmerei oder die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das SEPA Mandat kann auch online erteilt werden unter http://muenchen.de/sepa. Bei Einzahlungen und Überweisungen muss unbedingt die 13-stellige Kassenkontonummer, die sich auf dem letzten Steuerbescheid findet, angegeben werden.

Online-Service Hundesteuer – Registrierung über Chipnummer
Im Bereich der Hundesteuer schreitet die Digitalisierung der Prozesse voran. Münchner Hundehalter*innen können seit Inkrafttreten der neuen Münchner Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2022 ihre Hunde bei einer Neuanmeldung mit der Chipnummer registrieren. In diesen Fällen entfällt die Steuermarke. Zum Jahreswechsel hat die Stadtkämmerei auch ihre Onlineserviceangebote für Münchner Hundehalter*innen erheblich ausgebaut. Neben der bereits vorhandenen Möglichkeit der Onlineanmeldung ist nun auch die Abmeldung online möglich, ebenso wie verschiedene Anträge auf Befreiung wie beispielsweise beim Ablegen eines Hundeführerscheins oder der Aufnahme eines Hundes aus dem Münchner Tierheim. Weitestgehend alle Dienstleistungen rund um die Hundesteuerveranlagung sind somit online verfügbar. Lediglich in Fällen, in denen beispielsweise eine vorhandene Steuermarke zurückgesandt werden muss oder besonders sensible personenbezogene Daten übermittelt werden müssen, bestehen Einschränkungen.

Die Onlineservices sind so gestaltet, dass die Bürger*innen durch den Prozess geführt werden und dabei alle erforderlichen Angaben abgefragt werden und entsprechende Unterlagen hochgeladen werden können. Die neuen Prozesse sollen den Aufwand für die Bürger*innen deutlich reduzieren und die Bearbeitung innerhalb der Stadtkämmerei vereinfachen. Die Onlineservices zum Thema sind unter www.muenchen.de/hundesteuer erreichbar.

Anträge auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer wurde zum Jahresbeginn auf 18 Prozent erhöht. Mit der Erhöhung wird das Ziel verfolgt, nicht oder nur sporadisch genutzte Zweitwohnungen wieder dem angespannten Münchner Mietmarkt zuzuführen. Ausnahmen von der Zweitwohnungsteuer gibt es für Berufspendler, wenn sie verheiratet sind und der Hauptwohnsitz außerhalb Münchens die gemeinsame Wohnung mit dem/der Partner*in ist, sowie für Personen, deren Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.

Wichtig: Anträge auf Befreiung aufgrund der in Artikel 3 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) festgelegten Einkommensgrenzen müssen immer für das vorangegangene Steuerjahr bis spätestens 31. Januar gestellt werden. Für das Jahr 2021 also bis spätestens 31. Januar 2022. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anträge die das Jahr 2022 betreffen, können demnach bis zum 31. Januar 2023 gestellt werden.
Die Befreiung kann online auf www.muenchen.de/zweitwohnungsteuer beantragt werden.

Alternativ kann der formlose Antrag schriftlich auf dem Postweg (Stadtkämmerei, SKA 4.2 Zweitwohnungsteuer, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München), oder per E-Mail an zweitwohnungsteuer.ska@muenchen.de gestellt werden.