Stadtrat beschließt nächtliches Alkoholverbot am Hauptbahnhof

München, 13.12.2016. Der Stadtrat hat heute im Kreisverwaltungsausschuss dem Maßnahmenpaket des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof zugestimmt. Das KVR schlägt den rechtlichen Möglichkeiten folgend ein Alkoholverbot von 22 bis 6 Uhr vor. In Absprache mit dem Polizeipräsidium München soll das Verbot des Mitführens und des Verzehrs von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude gelten – inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung.

Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum erlässt das Kreisverwaltungsreferat Aufenthaltsverbote. Sie richten sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verbote kontrolliert die Polizei. Künftig wird auch der neue vom Stadtrat beschlossene kommunale Außendienst die Vorgaben des Kreisverwaltungsreferats vor Ort überwachen und eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Die Überdachung am Bahnhofsvorplatz trägt aus Sicht von Polizei und KVR als Szenetreff zum Brennpunktcharakter des Hauptbahnhofs bei. Bis zum Abriss hat das KVR die Baustellen-Einrichtungsfläche am Vorplatz so erweitert, dass der Bereich unter dem Vordach für die Szene nicht mehr als Treffpunkt nutzbar ist.

Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, soll die Aufenthaltsqualität im nahen Alten Botanischen Garten unter anderem durch Ausdünnen des Unterholzes, eine Modernisierung der Sitzgelegenheiten und eine verbesserte Beleuchtung gesteigert werden.

Prostitution und Betteln

Beim Thema Prostitution kann das KVR die Arbeit der Polizei mit dem Erlass von Aufenthalts- und Betretungsverboten gegen auffällig gewordene Personen unterstützen.

Ein von manchen gefordertes generelles Bettelverbot am Hauptbahnhof ist nicht möglich, weil stilles Betteln dem Gemeingebrauch unterliegt und zu tolerieren ist. Aggressives und bandenmäßiges Betteln ist rund um den Hauptbahnhof schon seit August 2014 per Allgemeinverfügung verboten. Insgesamt ist festzustellen, dass die Allgemeinverfügung die untersagten Bettelformen deutlich eingedämmt hat und damit bis heute Wirkung zeigt. Ein eklatanter Wiederanstieg der Zahlen ist derzeit nicht zu erwarten. Beim Betteln mit Hunden oder anderen Tieren hat das KVR nur bei Verstößen gegen bestehende Vorschriften eine Handhabe. Im Oktober 2015 hat das Veterinäramt eine „Task Force Tierschutz“ eingerichtet, die Beschwerden nachgeht. Seit ihrer Einführung werden auch Bettlerhunde verstärkt kontrolliert. Nur in wenigen Fällen gaben die Kontrollen Anlass zu tierschutzfachlichen Beanstandungen.