Stadtweites Alkoholkonsumverbot in der Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt untersagt im gesamten Stadtgebiet und ganztägig den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Der Verkauf von Glühwein zum vor Ort Trinken erübrigt sich damit stadtweit, weil nirgendwo mehr Alkohol draußen getrunken werden darf.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt. Beim Glühweintrinken werden weder Abstände eingehalten noch Masken getragen.

Die Verordnung des Freistaats legt leider kein allgemeines Konsumverbot im öffentlichen Raum fest und trägt es stattdessen den Kommunen auf, einzelne Orte festzulegen. Das führt in der Praxis zu Glühwein-Hopping zu noch erlaubten Trinkzonen. Dem lässt sich allein durch ein Komplettverbot begegnen.

Im August ist die Landeshauptstadt bei deutlich niedrigeren Infektionszahlen mit einem stadtweiten nächtlichen Alkoholverbot vor Gericht gescheitert. Jetzt zwingt uns der Freistaat, bei deutlich höheren Infektionszahlen, zu einem weiteren Anlauf. Das hätte sich mit einer klaren bayernweiten Regelung vermeiden lassen.“

Die Landeshauptstadt weist im Übrigen erneut darauf hin, dass nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Fassung bis zum 5. Januar rund um die Uhr Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten, das Verlassen der eigenen Wohnung also nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Ebenso sind Veranstaltungen, Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Weil in München au-ßerdem die 7-Tage-Inzidenz von 200 laut RKI überschritten wurde, ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis auf wenige strikte Ausnahmen untersagt – es gilt eine nächtliche Ausgangssperre.