Statt Gefahr Drogen – Abgestellter Rucksack beschäftigte die Bundespolizei

Statt Gefahr Drogen - Abgestellter Rucksack beschäftigte die Bundespolizei
Foto: Bundespolizei

Am Dienstagmittag (6. April) beschäftigte ein im Hauptbahnhof abgestellter Rucksack die Bundespolizei. Eine Gefahr bestand nicht, dafür bekommt es der Besitzer nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit der Justiz zu tun.

Die 3-S-Zentrale der Deutschen Bahn informierte die Bundespolizei über einen gegen 12:45 Uhr am Querbahnsteig, an einem Imbiss nahe des Ausgangs Arnulfstraße abgestellten, herrenlosen Rucksack. Befragungen von Reisenden und Kioskmitarbeitern zur Herkunft blieben ebenso wie Lautsprecherdurchsagen nach dem Besitzer erfolglos. Ein eingesetzter Sprengstoffsuchhund schlug nicht an, woraufhin der Rucksack geöffnet und zur Wache mitgenommen wurde. Durch Absperrmaßnahmen kam es zu geringfügigen Beeinträchtigungen in der Reisendenlenkung. Der Zugverkehr war davon nicht betroffen.

Im Rucksack wurden persönliche Gegenstände des Besitzers sowie mehrere Spritzen aufgefunden. Kurz darauf meldete sich ein 51-jähriger wohnsitzloser Deutscher, der seinen Rucksack suchte. Der in Rheinhessen Geborene machte auf die Beamten einen orientierungslosen Eindruck. Als er nach Identitätspapieren durchsucht wurde, versuchte er drei mitgeführte Kleinstkügelchen zu schlucken. Die Beamten verhinderten dies und fanden bei ihm insgesamt rund 1,7 Gramm Betäubungsmittel auf, die beschlagnahmt wurden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest schlug positiv auf Kokain an.

Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Betäubungsmittelverstoßes gegen den 51-Jährigen werden nun von der Bayerischen Landespolizei geführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Wache freien Fußes verlassen.