Steuern für das II. Quartal fällig

Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das II. Quartal 2017 fällig werdenden Grundsteuern und Gewerbe- steuervorauszahlungen bis spätestens 15. Mai an das Kassen- und Steueramt zu entrichten sind. Durch die rechtzeitige Begleichung der Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden.

Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist oder ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat rechtzeitig beim Kassen- und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen wird gebeten, unbedingt die – im letzten Bescheid aufgeführte – 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.

Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Folgende Konten stehen für Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen zur Verfügung:

-Postbank München IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03 BIC: PBNKDEFFXXX

-Stadtsparkasse München IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00 BIC: SSKMDEMMXXX

-HypoVereinsbank München IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00 BIC: HYVEDEMMXXX

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.