Streit unter somalischen Asylbewerbern – Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen

München, 03.03.2017. Am Freitag, 17.02.2017, fand gegen 05.20 Uhr, eine Münchnerin beim Ausfahren aus der Tiefgarage vor einem Anwesen in Untergiesing einen 26-jährigen Somalier, welcher in einer in der Nähe gelegenen Asylbewerberunterkunft wohnte, am Boden liegend auf. Sie verständigte den Rettungsdienst, da die Person nicht ansprechbar war und aus dem Mund blutete.

Die Einsatzkräfte vor Ort gingen zu diesem Zeitpunkt von einem möglichen Sturzgeschehen als Ursache für die Verletzungen aus und brachten den 26-Jährigen zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus. Dort wurden unter anderem eine Schädelfraktur sowie eine Verletzung der Lunge festgestellt.

Am nachfolgenden Tag, Samstag, 18.02.2017, verständigte der behandelnde Arzt im Krankenhaus die Polizei, da die Gesichtsverletzungen nicht mit einem Sturzgeschehen in Einklang zu bringen waren. Der Patient gab an, dass er in einer in der Nähe der Auffindeörtlichkeit gelegenen Grünanlage von zwei Mitbewohnern aus dem Asylbewerberheim zusammengeschlagen worden sei. Alle drei hätten sich dort zum Konsum von Alkohol aufgehalten. Die Mitbewohner hätten ihn dann plötzlich geschlagen und er sei erst wieder im Krankenhaus zu sich gekommen.

Aufgrund des erheblichen Verletzungsbildes übernahm die Mordkommission München ab dem 19.02.2017 die weiteren Ermittlungen. Im Zuge der Ermittlungen konnten die beiden Tatverdächtigen, ein 20-jähriger sowie ein 21-jähriger Somalier, identifiziert und am Mittwoch, 01.03.2017, durch Mitarbeiter der Polizeiinspektion 23 (Giesing) in der Asylbewerberunterkunft festgenommen werden.

Der 20-jährige Tatverdächtige bestreitet den Tatvorwurf. Der 21-Jährige räumte ein Zusammentreffen ein, behauptet jedoch, dass der 20-jährige Tatverdächtige die Verletzungen des Geschädigten allein verursacht habe.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Donnerstag, 02.03.2017, gegen beide Tatverdächtige Haftbefehle wegen versuchten Mordes.

Die Ermittlungen dauern an.