Streitschlichtung mittels Pfefferspray

Streitschlichtung mittels Pfefferspray
Foto: Bundespolizei

Einen Streit zweier sich körperlich Auseinandersetzender am Dienstagabend (26. Mai) hat ein 58-Jähriger in einer S-Bahn vor dem Ostbahnhof mittels Pfefferspray unterbunden. Da das Reizstoffsprühgerät kein Prüfzeichen aufwies, muss er sich er sich deswegen nun ebenfalls strafrechtlich verantworten.

Kurz vor 23 Uhr wurde die Bundespolizei von einem DB-Mitarbeiter über eine Schlägerei mit Pfeffersprayeinsatz in der S3 informiert. Beinahe zeitgleich erkannten Beamte auf Gleis 4 des Ostbahnhofes eine stehende S-Bahn und am Bahnsteig eine körperliche Auseinandersetzung.

Nach ersten Ermittlungen waren in der stadtauswärts fahrenden S3 am Haltepunkt Isartorplatz zwei Männer in Streit geraten. Ein 37-jähriger Deutscher aus Oberhaching setzte sich zu einem 34-jährigen Deutschen und soll sich mit hoher Lautstärke ein Video auf seinem Smartphone angesehen haben. Der Jüngere sprach den wenig Älteren darauf an, worauf der Oberhachinger aggressiv reagiert haben soll. Die zunächst verbale Auseinandersetzung soll sich in eine Rangelei ausgeartet haben. Am Haltepunkt Rosenheimer Platz verließ der vom 34-Jährigen per Sprechverbindung verständigte Triebfahrzeugführer seine Fahrerkabine, beruhigte die aufgeheizte Situation und setzte die Fahrt fort.

Kurz nachdem sich die S-Bahn in Bewegung gesetzt hatte, soll der 37-Jährige den 34-Jährigen erneut körperlich attackiert haben. Während sich zu diesem Zeitpunkt die meisten der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Mitreisenden entfernten, entschloss sich ein 58-jähriger Deutscher couragiert einzuschreiten. Er wollte die Streitenden trennen, nachdem beide zu Boden gegangen waren. Dazu soll er ein Reizstoffsprühgerät in Händen gehalten und die miteinander Rangelnden aufgefordert haben, aufzuhören.

Während der Jüngere der Anweisung folgte, schrie der Ältere, bei dem später ein Atemalkoholgehalt von 0,48 Promille gemessen wurde, den Schlichter an und soll sich ihm aggressiv angenähert haben. Um sich mutmaßlich vor einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu schützen, setzte der mit 0,68 Promille alkoholisierte Oberhachinger sein Pfefferspray ein und traf den 37-Jährigen, der später über Schmerzen im Kieferbereich klagte, mit einem heftigen Sprühstoß im Gesicht. Dieser wurde wenig später nach kurzer örtlicher Behandlung vom Rettungsdienst mit starker Augenreizung in eine Münchner Klinik verbracht. Ein unbeteiligter 30-Jähriger aus Otterfing wurde dabei vom Pfefferspraynebel leicht im Gesicht verletzt, benötigte jedoch keine ärztliche Hilfe.

Die Bundespolizei wird u.a. versuchen, den Vorfall mittels S-Bahn-Videoaufzeichnung aufzuklären. Ermittlungen wurden gegen den 34- und 37-Jährigen wegen Körperverletzung sowie gegen den 58-Jährigen wegen Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Da sich dem Etikett des Reizstoffsprühgerätes nicht mehr entnehmen ließ, ob es über ein Prüfzeichen verfügt, das die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt, besteht zudem der Anfangsverdacht, dass der Oberhachinger einen verbotenen Gegenstand mitführte, weswegen von der Bundespolizei auch Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet werden mussten. Die Bundespolizei prüft u.a. inwieweit beim Einschreiten des 58-Jährigen eine Notwehr-/Nothilfe-Situation vorlag.

Alle Beteiligten blieben nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß.