Tatverdächtiger von Sexualdelikt in Haft – Öffentlichkeitsfahndung erfolgreich

Tatverdächtiger von Sexualdelikt in Haft
Foto: Bundespolizei

Am 22. November 2018 entblößte ein zunächst Unbekannter am S-Bahnhaltepunkt Markt Indersdorf vor Schülern und Reisenden sein Geschlechtsteil. Die Bundespolizei fahndete daraufhin öffentlich (Pressemitteilung Nr. 298/2018) mit Lichtbildern nach dem Mann. Inzwischen konnte er identifiziert und inhaftiert werden. Die Bundespolizei bedankt sich für die zahlreichen Hinweise und Unterstützung von Schülern, Eltern und Lehrkräften.

Die Mutter einer 11-Jährigen, die in Markt Indersdorf eine Schule besucht, meldete sich am Nachmittag des 22. Novembers 2018 bei der Polizei und teilte mit, dass ein Mann am S-Bahnhaltepunkt Markt Indersdorf vor ihrer Tochter und weiteren Schülern und Reisenden sein Geschlechtsteil entblößt hatte.

Nach Sichtung der Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn und einem Abgleich mit der Personenbeschreibung der Schülerin konnte eine männliche Person als Tatverdächtiger ermittelt werden. Nachdem eine polizeiinterne Fahndung keinen Erfolg brachte, wandte sich die Bundespolizei am 5. Dezember 2018 mit Lichtbildern des Mannes über die Medien an die Öffentlichkeit. Nach der medialen Veröffentlichung gingen mehrere Hinweise ein und auch weitere „geschädigte“ Schüler/innen, insgesamt sieben, vorwiegend aus den 5. und 6. Klassen, meldeten sich. Neben diversen anderen Ermittlungen fuhren Ermittlungsbeamte der Bundespolizei auch an die Markt Indersdorfer Schulen, um zur Identifizierung des Tatverdächtigen Bildvorlagen durchzuführen.

Bei dem ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich um einen 22-jährigen Afghanen. Gegen ihn wird aufgrund eines Betäubungsmitteldeliktes ermittelt. Deswegen befindet er sich bereits in Untersuchungshaft in München-Stadelheim. Gegen ihn wurde bereits ein weiterer Untersuchungshaftbefehl wegen der Vornahme von sexuellen Handlungen vor Kindern nach § 176 (4) StGB erlassen.

Die Bundespolizeiinspektion München bedankt sich bei den Medien für die Berichterstattung der Öffentlichkeitsfahndung. Weiterhin gilt es, ein Lob an die Schüler/innen für die guten Hinweise und an die Eltern und Lehrkräfte für die zielführende Kooperation auszusprechen. Allem zusammen ist der Erfolg letztendlich geschuldet, den Tatverdächtigen ermitteln zu können.