Taxifahrer aus München festgenommen – Auto eingezogen – Schleusungsverdacht

Taxifahrer aus München festgenommen - Auto eingezogen - Schleusungsverdacht
Bei Grenzkontrollen auf der A93 hat die Rosenheimer Bundespolizei einen Taxifahrer aus München gestoppt. Der Türke wollte zwei Landsleute ohne Dokumente nach Deutschland bringen. Foto: Bundespolizei

Die Rosenheimer Bundespolizei beschuldigt einen Taxifahrer, zwei türkische Staatsangehörige eingeschleust zu haben. Der Fahrzeugführer aus München, der ebenfalls türkische Wurzeln hat, ist Dienstagnacht (22. Juni) bei Grenzkontrollen auf der A93 nahe Kiefersfelden gestoppt worden. Seine beiden Fahrgäste wollten sich offenbar den illegalen Aufenthalt in Deutschland mit Handy-Bildern erschwindeln. Bundespolizisten durchschauten den Schwindel.

Eigenen Angaben zufolge handelt es sich bei den zwei Migranten um türkische Staatsangehörige. Sie zeigten den Beamten mithilfe ihrer Mobiltelefone Fotos von Urkunden, die belegen sollten, dass sie bereits seit acht beziehungsweise achtzehn Jahren in Deutschland lebten. In einer ersten Befragung noch in der Kontrollstelle wurde deutlich, dass beide der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Zudem stellten die Bundespolizisten rasch fest, dass die Personen auf den abfotografierten Papieren nicht mit den 21 und 22 Jahre alten Türken übereinstimmten. Zusammen mit ihrem Fahrer wurden sie zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort berichteten die beiden mutmaßlich Geschleusten, zunächst mit einem Güterzug von Italien nach Österreich gefahren zu sein. Dort wären sie dann von ihrem Landsmann abgeholt worden.

Der vorläufig festgenommene Taxifahrer gab sich völlig ahnungslos. Die Fahrt sei doch nur eine Art Hilfsdienst gewesen und sollte vom Bezirk Kufstein nach Regensburg führen. Nachdem er wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt worden war, konnte der in München gemeldete Mann die Heimreise antreten – jedoch ohne sein Taxi. Das Fahrzeug und alle mitgeführten Mobiltelefone beschlagnahmte die Rosenheimer Bundespolizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin. Die beiden Begleiter wurden jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs und des Missbrauchs von Ausweispapieren angezeigt. Sie wurden vorerst an eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Über ihren weiteren Verbleib wird das zuständige Bundesamt für Migration noch zu entscheiden haben.