Teil-Lockdown – Antrag auf Novemberhilfen online stellen

Symbolbild

Am 28. Oktober haben sich die Bundesregierung und die Länder aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens auf Beschränkungen geeinigt, die seit 2. November gelten. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Teil-Lockdowns für die betroffenen Unternehmen wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen. Sie soll Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützen, die direkt oder indirekt von den Schließungen im November 2020 betroffen sind. Bei der Landeshauptstadt München können allerdings keine Anträge auf die so genannte Novemberhilfe gestellt werden.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie müssen Anträge in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden: „Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen. Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können unter besonderen Identifizierungspflichten direkt Antrag stellen.“

Alle Informationen zur Antragstellung und damit in Zusammenhang stehende Regelungen finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter
https://t1p.de/bmwi-novemberhilfen sowie beim Bundesministerium der Finanzen unter https://t1p.de/bmf-novemberhilfen.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München informiert ständig über wirtschaftliche Hilfen für Münchner Unternehmen in Zeiten von Corona auf der Seite https://t1p.de/raw-corona.