Teilaufhebung des Bootfahrverbots auf der Isar

Symbolbild

Das geltende Bootfahrverbot mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art auf der Isar im Stadtgebiet München wird für den nördlichen Teil zwischen Max-Joseph-Brücke und Oberföhringer Wehr aufgehoben.

Die Strecke zwischen dem Großhesseloher Wehr bis zum Flaucher bleibt für Boote weiterhin gesperrt.

Grund hierfür ist eine Gefahrenstelle: Die sogenannte Floßrutsche an der Marienklause ist aufgrund von Schäden im Bodenbereich nicht passierbar. Angesichts der Vielzahl von Bootsunfällen am Samstag, 4. Juli, im Bereich der Marienklause muss dieses Verbot vorläufig weiter aufrechterhalten werden.