Trickdiebstahl durch falsche Handwerker in Neuhausen

München, 10.11.2017. Am Mittwoch, 08.11.2017, gegen 11.00 Uhr, klingelten zwei bislang unbekannte Männer an der Wohnungstür eines über 70-jährigen Münchners in der Schäringerstraße. Nachdem einer der Männer vorgab von der Baugenossenschaft mit Wartungsarbeiten bezüglich der Wasserleitungen beauftragt worden zu sein, ließ der Münchner die beiden vermeintlichen Handwerker in die Wohnung und begab sich zusammen mit diesen in das Badezimmer.

Dort wurden die Wasserhähne aufgedreht und der Bewohner angewiesen, den Duschkopf in die Badewanne zu halten. Einer der beiden Männer gab schließlich vor, im Keller des Anwesens Arbeiten durchführen zu müssen und verließ daraufhin das Bad.

Kurze Zeit später folgte ihm der zweite ebenfalls nach, um angeblich seinem Kollegen zu helfen. Nachdem der Münchner noch beinahe eine Stunde lang wie beauftragt den Duschkopf hielt, stellte er schließlich fest, dass sich die beiden vorgeblichen Handwerker nicht mehr in der Wohnung aufhielten.

Erst am Abend stellte er dann fest, dass in fast allen Räumen die Schubladen durchwühlt worden waren und er verständigte daraufhin die Polizei.

Täterbeschreibung:
1. Täter
Männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 160 cm groß, kurze, dunkle Haare, ohne Bart, südländische Erscheinung, ungepflegt, kräftige Figur, gab an Türke zu sein; Bekleidung: dunkle Lederjacke, dunkles Hemd, dunkle lange Arbeitshose

 

2. Täter
Männlich, ca. 35 Jahre alt, ca. 165 cm groß, etwas schlanker als der erste Täter, dunkle, kurze Haare, keinen Bart.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.