Trickdiebstahl durch falschen Handwerker in Neuperlach

Symbolbild
Am Mittwoch, 31.01.2018, gegen 10.30 Uhr, klingelte ein bislang unbekannter Mann an der Wohnungstür einer 77-jährigen Münchnerin in der Staudingerstraße. Der Unbekannte gab an, wegen eines Wasserschadens in die Wohnung zu müssen und Überprüfungen anzustellen.

Während sich die Münchnerin mit dem Unbekannten im Badezimmer befand und sämtliche Wasserhähne aufgedreht waren, verschaffte sich ein zweiter unbekannter Mann unbemerkt Zutritt über die offenstehende Wohnungstür und durchsuchte die Wohnung.

Während der Tat hielt sich auch der ebenfalls 77-jährige Ehemann in der Wohnung auf. Durch die Geräuschkulisse wurde der Mann auf die beiden unbekannten Männer aufmerksam und überraschte einen der beiden Täter, als dieser das Schlafzimmer durchsuchte. Daraufhin verließen beide Täter fluchtartig die Wohnung. Sie konnten Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro entwenden.

Täterbeschreibung:
Beide Männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 175 cm groß, kräftige Figur.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Staudingerstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Handwerker (z.B. Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen) in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.
Im Zweifelsfall verständigen Sie die Polizei über den polizeilichen Notruf 110.