Trunkenheit im Verkehr durch E-Scooter-Fahrer

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Freitag, 23.08.2019, gegen 03:45 Uhr, befuhr ein 31-jähriger Frankfurter mit einem E-Scooter die Westenriederstraße in westliche Fahrtrichtung. Auf Höhe des Anwesens Westenriederstraße 29 verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte. Beim Sturz verletzte er sich im Gesichtsbericht.

Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme konnte durch die Polizeibeamten deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Aufgrund dieser Alkoholisierung wurde im Anschluss eine Blutentnahme durchgeführt. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Er wurde nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen.

Fall 2:
Am Donnerstag, 22.08.2019, 05:20 Uhr, befuhr ein 27-jähriger Münchner mit seinem E-Scooter den Gehweg entlang des Odeonsplatzes in südliche Richtung. Er wollte die Brienner Straße über die Fußgängerfurt überqueren und stürzte hierbei. Die Fahrt und auch der Sturz konnten durch Polizeibeamte beobachtet werden.

Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme konnte beim E-Scooter-Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden, aufgrund dessen wurde eine Blutentnahme durchgeführt und danach wurde er entlassen. Ihn erwartet nun auch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Seit Einführung der E-Scooter (15.06.2019 bis zum 19.08.2019) wurden im Bereich des Polizeipräsidiums München insgesamt über 700 Trunkenheitsfahrten festgestellt.

Hinweis der Münchner Polizei:
Da es sich bei den Elektrokleinstfahrzeugen, worunter neben den E-Scootern auch die sogenannten Segways fallen, um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln bezüglich Alkohol und Drogen für Kraftfahrzeuge, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab. 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.