Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Symbolbild
Am Freitag, dem 28.06.2019, gegen 4:00 Uhr, bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion 14 zwei junge Männer, die zusammen auf einem E-Scooter auf der Müllerstraße unterwegs waren. Beim Bremsvorgang an einer Ampel stürzten sie beinah, woraufhin sie durch die Polizeibeamten kontrolliert wurden.

Bei beiden wurde starker Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest beim 20-jährigen Münchner ergab einen Wert über 1,1 mg pro Liter. Der 23-jährige Münchner wollte den Alkoholtest nicht durchführen.

Da beide aktiv in das Lenk- und Fahrgeschehen eingriffen und somit Fahrzeugführer waren, wurde bei beiden eine Blutentnahme durchgeführt.

Sie wurden wegen Trunkenheit im Verkehr und einer Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt, da sie zu zweit auf einem E-Scooter fuhren.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei München darauf hin, dass E-Scooter nur durch eine Person genutzt werden dürfen. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die gleichen Grenzen wie bei Kraftfahrzeugen.

Wer einen E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille führt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, eine Straftat. Sollte man in Folge des Alkohols nicht fahrtüchtig sein, ist es sogar möglich, dass man ab 0,3 Promille eine Anzeige erhält.