Überfall auf eine Joggerin im Englischen Garten – Polizei kann Tatverdächtigen festnehmen

Symbolbild

München, 11.04.2017. Wie bereits berichtet, wurde am Sonntag, 18.12.2016, in der Zeit von 19.30 Uhr bis 20.20 Uhr eine 45-jährige Frau beim Joggen auf der Isarinsel flussabwärts des Stauwehrs Oberföhring im nördlichen Bereich des Englischen Gartens von einem bislang unbekannten Täter überraschend angegriffen und überwältigt. Die 45-Jährige verlor bei diesem Angriff das Bewusstsein.

Nachdem der Täter die Frau einige Meter vom Weg aus ins Gebüsch verbracht hatte, nahm er sexuelle Handlungen an ihr vor.

Bei der Tat wurde das Opfer so massiv verletzt, dass sie für zwei Tage zur stationären Behandlung in eine Klinik gebracht werden musste.

Der Täter konnte unerkannt flüchten.

Im Rahmen der kriminaltechnischen Abarbeitung konnte durch die Spurensicherung der Münchner Kriminalpolizei tatrelevantes DNA-Material gesichert werden, welches dem Täter zugeordnet werden konnte.

Diese DNA-Spur ergab eine Übereinstimmung mit einer gesicherten Spur der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim infolge eines sexuellen Übergriffs am 26.11.2015.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine 29-jährige Frau von einem bislang unbekannten Mann im Bereich des Rosenheimer Inndamms angegriffen und in ein anliegendes Dickicht gezerrt.

Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission München (Ermittlungsgruppe EG Emmeram) führten zu dem Täter, bezüglich der Tat auf der Isarinsel St. Emmeram in München sowie auch des Übergriffs in Rosenheim.
Nach Mitteilung der Übereinstimmung des DNA-Materials erließ der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I am Freitag, 31.03.2017 Haftbefehl, unter anderem wegen versuchten Mordes, gegen den ermittelten 27-jährigen türkischen Asylbewerber.

Der Tatverdächtige konnte am gleichen Tag durch Polizeibeamte der Zielfahndung München an einer Asylbewerberunterkunft in München festgenommen werden. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Trotz der erdrückenden Beweislage bestreitet der Tatverdächtige die Taten.

Aus ermittlungstaktischen Gründen war eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.