„Uhrmacherhäusl“ muss in historischer Kubatur aufgebaut werden

„Uhrmacherhäusl“ muss in historischer Kubatur aufgebaut werden
Symbolbild

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass das „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in seiner historischen Kubatur wiederaufgebaut werden muss. Damit gibt das Gericht im Rahmen des Berufungsverfahrens der Landeshauptstadt München Recht, die den Wiederaufbau in Obergiesing gefordert hat, und hebt damit insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 auf und weist Klage ab. Dort hatte der Eigentümer Klage gegen die Verpflichtung der Stadt zum kubaturgleichen Wiederaufbau des „Uhrmacherhäusls“ erhoben. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Der heute veröffentlichte Tenor gibt der Stadt aber in weiten Teilen Recht.

Einziger Wermutstropfen: Nach dem Richterspruch kann die Stadt nicht verlangen, dass die noch vorhandenen und vorläufig gesicherten historischen Teile des Mauerwerks bei der Wiedererrichtung eingebaut werden müssen.

Eine Revision ist nicht zugelassen. Sollte dies vom Eigentümer akzeptiert werden, müsste er innerhalb der nächsten sechs Monate einen entsprechenden Bauantrag zum Wiederaufbau stellen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich bin überaus froh über das nun gesprochene Urteil. Es bestätigt, dass man Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen kann. Ich freue mich sehr, dass ich heute mein Versprechen zum Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls einlösen kann. Gleichzeitig bedanke ich mich bei allen, die an diesem Erfolg mitgewirkt haben, insbesondere dem großartigen Engagement der Münchnerinnen und Münchner, allen voran der ,Heimat Giesing´!“ Am 1. September 2017 wurde in einer Nacht- und Nebelaktion das sogenannte „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in Giesing bis auf die Grundmauern zerstört. Seitdem versucht die Landeshauptstadt München gerichtlich, den originalgetreuen und ensemblegerechten Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes durchzusetzen.