Umtauschaktion falsch deklarierter KN95-Masken

Umtauschaktion falsch deklarierter KN95-Masken
Presse- und Informationsamt Muenchen

Nachdem der Freistaat sehr kurzfristig Mitte Januar eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr erlassen hatte, hat die Branddirektion zur schnellen Versorgung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger dem Sozialreferat 500.000 Masken aus dem Notlager zur Verfügung gestellt.

Bedauerlicherweise befanden sich darunter auch zirka 28.000 Masken, die trotz KN95-Kennzeichnung (entspricht FFP2) nicht dem KN95-Standard entsprechen. Die Schutzwirkung beträgt nur zirka 50 Prozent im Vergleich zu zertifizierten KN95-Masken und ist mit einem OP-Mund-Nasenschutz vergleichbar.

Deshalb können diese Masken jetzt ab kommenden Mittwoch, 17. Februar, bis spätestens Mittwoch, 3. März, gegen Masken umgetauscht werden, die dem KN95-Standard bzw. FFP2-Standard entsprechen.

Konkret handelt es sich um Masken mit folgenden Kennzeichen:
Aufdruck: GB2626-2006,
Stanzung: KN95,
verarbeiteter, nicht sichtbarer Bügel,
Hersteller: Sanmen Senbo Outdoor Products Co., Ltd. No. 10, Industry Avenue, Industry area, Sanmen Country, Zhenjiang, China.

Der Austausch dieser Masken erfolgt in dem für die jeweilige Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus an der Infothek, von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr. Dazu müssen die falsch deklarierten Masken − wenn möglich − in Originalverpackung und mit dem, im Umschlag der Lieferung beigelegten Schreiben, mitgebracht werden.

Die Adresse des jeweils zuständigen Sozialbürgerhauses kann abgerufen werden unter muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1060763/. Bewohner*innen aus Einrichtungen der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe können die Masken von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr an zwei zentralen Ausgabestellen umtauschen:
– Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, Ausgabestelle links neben dem Haupteingang sowie
– Werinherstraße 89, Erdgeschoss, Kasse 2, Raum 34.061.