Unkooperativ bis zum Ende – 30-Jähriger wollte sich nicht ausweisen

Unkooperativ bis zum Ende - 30-Jähriger wollte sich nicht ausweisen
Foto: Bundespolizei

Am Sonntagvormittag (20. Januar) fiel Bundespolizisten am Hauptbahnhof ein Mann auf, der sich offensichtlich einer Personenkontrolle entziehen wollte. Im Rahmen dieser verweigerte er jegliche Herausgabe von Personalien. Unter anhaltendem Widerstand musste er zur Dienststelle und später zur richterlich angeordneten Blutentnahme mitgenommen werden.

Einer Streife der Bundespolizei fiel auf ihrem Streifengang gegen 10:30 Uhr am Hauptbahnhof ein Mann auf, der sie augenscheinlich fixierte. Als die Beamten an dem 30-Jähigen vorbeigegangen waren und sein weiteres Verhalten beobachteten wurde deutlich, dass er sich schnell und unerkannt mittels S-Bahn vom Bahnhof zu entfernen versuchte.

Am Mittelbahnsteig sprach die Streife den Mann aus Garching an und wollte ihn einer Personenkontrolle unterziehen. Er verweigerte jedoch die Herausgabe seiner Personalien und auch die Androhung der Mitnahme zur Dienststelle, notfalls unter der Anwendung von Zwang, änderte daran nichts.

Letztendlich wurde der gebürtige Zwickauer durch vier Beamte, unter anhaltendem Widerstand mit enormem Kraftaufwand, mittels Zwang zur Wache am Hauptbahnhof gebracht. Immer wieder stemmte er sich gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen zu lösen.

Auf der Wache wurde der Uneinsichtige nach wiederholter Aufforderung sich auszuweisen nach Identitätspapieren durchsucht, jedoch ohne Erfolg. Die Androhung einer Ordnungswidrigkeit beeindruckte den 30-Jährigen eben-falls nicht. Erst als mit den Justizbehörden Rücksprache wegen einer Ingewahrsamnahme gehalten wurde, machte er mündliche Angaben, die mittels des polizeilichen Fahndungssystems bestätigt werden konnten.

Eine Blutentnahme wegen der Widerstandshandlungen ordnete die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit einer Richterin an.

In der Rechtsmedizin machte der Mann einen verwirrten Eindruck, der den Verdacht auf Konsum von berauschenden Mitteln begründete. Da er das Blut nicht freiwillig abgab, musste die Entnahme wieder unter Zwang durchgeführt werden.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der 30-Jährige nach der Blutentnahme seinen Heimweg antreten.

Gegen den Garchinger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.